Dietz III. von Thüngen erwirbt von den Johannitern Besitz in Büchold. Darunter fällt auch das dortige Haus (im Sinne einer Burg) in der Höhe von 10.650 Pfund Heller. Dieser Besitz wird thüngensches Eigengut.
Gottfried von Hohenlohe verpflichtet sich, die ihm von Bischof Albrecht verpfändeten Höfe in Herrnsheim und Euerhausen dem Stift für 130 Pfund Heller wieder auszulösen.
Bischof Albrecht von Würzburg verpfändet Gottfried von Hohenlohe einen Stiftshof in Herrnsheim, der jährlich 12 Malter Korn und 10 Malter Haber einbringt. Der Hof war zuvor von Bischof Otto von Würzburg an den Ritter Walther von Gnodstadt verpfändet worden. Danach löste ihn Konrad Zulichsheim aus.
Die eigentliche Herrschaft Absberg dürfte zu diesem Zeitpunkt aus Schloss und Markt Absberg, den Orten Rehenbühl und Angerhof, dem Halsgericht und Blutbann über Markt Absberg - alles zu Lehen vom Reich - sowie einem besonderen Asyl-Geleit der Herren von Absberg bestanden haben.
Aus "Gyselwinden" wird "Geiselwind". König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) verleiht nach dem Besitzerwechsel an den burggräflichen Ministerialen Wirich von Treuchtlingen dem Ort ein Halsgericht mit Stock und Galgen und einen Wochenmarkt, sodass Geiselwind nunmehr die Bezeichnung Markt führen darf.
Burg und Markt Wirsberg werden kaufweise zu Leibgeding durch die Edlen von Nankenreuth von den Burggrafen von Nürnberg übernommen.
Bischof Albrecht von Würzburg ernennt Bertold Saltzkestner zu einem Erbburgmann auf der Stiftsfestung Reichenberg und verleiht ihm zwei Güter in Karbach als Burglehen.
Gaimersheim wird durch ein Privileg Herzog Stephans II. und seiner Söhne Stephan, Friedrich und Johann in seinen Freiheiten der Stadt Ingolstadt gleichgestellt.
Die Gerichtsbarkeit zu Heidingsfeld ist mit der Dorfherrschaft in Randersacker verbunden. Erkinger und Engelhard von Seinsheim müssen zugunsten Kaiser Karls IV. (HRR) darauf verzichten.
Hermann, Graf von Henneberg, und seine Ehefrau Agnes verkaufen ihre Hälfte an der Veste Wildberg und an dem Gericht in Saal mit allen Zugehörungen, Rechten und Zöllen an Bischof Albrecht von Würzburg für 10000 Pfund Heller. Zusätzlich erlauben sie dem Bischof den Wiederkauf ihres Teils an dem Dorf Sulzfeld für 500 Pfund Heller.