Kaiser Karl IV. (HRR) verleiht dem "castrum" Mörnsheim des Hochstifts Eichstätt die Halsgerichtsbarkeit.
Kaiser Karl IV. (HRR) verleiht "Wunnsezz" die Marktgerechtigkeit und das Blutgericht, samt derselben Freiheiten, die auch die Stadt Nürnberg genießt. Zudem wird gestattet, den Ort zu befestigen.
Ruprecht der Ältere, Pfalzgraf zu Rhein und Herzog zu Bayern, genehmigt die bereits erfolgte Verleihung des Geleits und des Zolls in Gelchsheim und Markt Einersheim an Lutz von Hohenlohe.
Kaiser Karl IV. (HRR) verleiht in einem Privileg den Bürgern und Kaufleuten der Stadt Auerbach das Recht, auf ewig zollfrei zu sein, für alle dort eingeführten und von dort ausgeführten Waren.
Herzog Stephan II. und seine Söhne Stephan III., Friedrich und Johann stellen den Markt Gaimersheim rechtlich völlig mit der Stadt Ingolstadt gleich, d. h. sie bestätigen den Gaimersheimern das Ingolstädter Stadtrecht und erlauben ihnen zusätzlich, auswärtige Grundstücksbesitzer wie ihre Mitbürger zu besteuern sowie ihren eigenen Grundbesitz an Auswärtige zu verpachten. So entwickelt sich der "gefreite" oder "gebannte" Markt bei der Vergrößerung Ingolstadts zum wichtigen nördlichen Vorort dieser herzoglichen Landstadt, die eine Generation später zur Haupt- und Residenzstadt aufsteigen sollte.
Gaimersheim wird durch ein Privileg Herzog Stephans II. und seiner Söhne Stephan, Friedrich und Johann in seinen Freiheiten der Stadt Ingolstadt gleichgestellt.
Der Mainzer Erzbischof Gerlach (von Nassau) erwirkt von Kaiser Karl IV. (HRR) die Erhebung Mönchbergs zur Stadt und das Recht, einen Wochenmarkt abzuhalten. Hinzu kommt ein Hochgericht und das Befestigungsrecht. Rechtlich sollte Mönchberg der Stadt Aschaffenburg gleichgestellt sein.
In der Regierungszeit des Bamberger Bischofs Lamprecht (von Brunn) erhält Eggolsheim einen eigenen geschworenen Rat mit Panier und Siegel; im Zusammenhang mit diesem Privileg soll auch das Recht zur Abhaltung eines Jahrmarkts enthalten sein. Zahlreiche Kriegsschäden verhindern jedoch, dass es in Kraft tritt. 1428 wird das Privileg vom Bamberger Bischof Friedrich III. (von Aufseß) bestätigt. Einzig diese Bestätigung dient als Überlieferung für das ursprüngliche Privileg.
Kaiser Karl IV. (HRR) erteilt Jakob II. Weigel und Ritter Stephan von Wolfstein in einem Lehensbrief das Stadtrecht für den Markt Eschenau.
Nach der Verpfändung Auerbachs an Kaiser Karl IV. (HRR) lässt dieser wohl selbst in Auerbach eine Münzstätte einrichten - der genaue Zeitpunkt ist jedoch nicht bekannt. Urkundlich fassbar wird die Münzstätte 1396. Mit der Eroberung Auerbachs durch den Gegenkönig Ruprecht von der Pfalz (König ab 1400) im Jahr 1400 ist die Zeit der Münzprägung in Auerbach wieder beendet.