Bischof Lamprecht (von Brunn) verlegt nach der Einrichtung des Oberamtes das Zentgericht (Halsgericht) nach Burgebrach.
Die Grafen von Wertheim verfügen über die Dorfherrschaft, die Vogtei und die Hochgerichtsbarkeit in Helmstadt. Während die Vogtei vermutlich als Lehen aus dem Kloster Fulda hervorging, war das Hochgericht ursprünglich ein Lehen des Hochstifts Würzburg.
Folgende Orte gehören zum bambergischen Amt Marktschorgast: Marktschorgast, Apendorf, Eigenz, Mittel- und Oberpöllitz, Pulst, Wasserknoden, Teufenreuth, Steinbach.
Marktschorgast führt ein Wappen: "In Silber eine rote heraldische Rose mit goldenen Butzen und grünen Kelchblättern".
Die Amtsburg Gößweinstein ist militärischer Stützpunkt und Verwaltungsmittelpunkt.
Nach langer Verpfändung zwischen 1308 und 1327 kommt Gößweinstein wieder in bambergischen Besitz und es entwickelt sich daraus das Amt Gößweinstein. Dieses besteht bis 1803.
Schwand hat zunächst ein Richteramt, ein eigenes Halsgericht und einen Fraischbezirk. Bereits 1375 taucht urkundlich ein Richter von Schwand auf.
Erst mit dem Kauf der lidwachischen Güter zu Pleinfeld, Mischelbach, Kemnathen und Kleinweingarten und nach der Übernahme des schechsischen Eigentums sieht sich Eichstätt im vollen Besitz der Hochgerichtsbarkeit über eine zusammenhängende Landfläche.
Im Salbuch dieses Jahres werden ein Zöllner (eine klösterliche Amtsperson), ein Bäcker, ein Schmied und ein Bader in Heidenheim genannt.
Ohne dass eine förmliche Besitzübertragung bekannt ist, müssen die Grafen von Truhendingen (Wassertrüdingen, später Hohentrüdingen) und nach dem Aussterben ihres trüdingischen Zweiges im Jahr 1311 die Burggrafen von Nürnberg und späteren Markgrafen von Brandenburg-Ansbach in den Besitz des ehemals bischöflichen Teils von Heidenheim gekommen sein - sicherlich mit Hilfe der Vogteirechte über die bischöflichen Güter. Denn im burggräflichen Urbar aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist der gesamte ehemals eichstättische Besitz in Heidenheim als burggräfliches Eigentum aufgeführt.