Burgebrach ist Sitz eines Hochgerichts und einer katholischen Pfarrei (Diözese Würzburg). Es gibt ein Schloss, ein Rathaus, ein Schulhaus, zwei Schenkstätten, eine Mühle und ein Haus mit Badegerechtigkeit.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg umfasst die Zent Frammersbach die Ortschaften Frammersbach, Ruppertshütten, Partenstein sowie zwei kurmainzische Mühlen, eine Ölmühle, den kurmainzischen Jagdstützpunkt Hockenruhe über Wiesthal und Wiesen, sowie die "Bayerische Schanze".
Schwand hat seinen eigenen Galgen. Die letzte Hinrichtung findet 1790 statt.
Stammbach liegt unmittelbar an der Ostgrenze der "Sechs Halsgerichte". Dieses Gebiet ist ständig umstritten und die Hohenzollern setzen sich erst mit dem Forchheimer Vertrag (1538) gegen das Fürstbistum Bamberg durch.
Das bambergisch-bischöfliche Amt Wachenroth wird vom Oberamt Höchstadt mitverwaltet. Der Amtsvorsteher von Höchstadt ist zugleich Zent- und Amtsrichter von Wachenroth.
Es nennen sich die Dorfmeister in Ipsheim "Bauernmeister", einige Jahre später dann "Bürgermeister". Der Übergang ist dabei fließend.
Das Amt Wachenroth geht an das königlich-bayerische Landgericht und Rentamt Höchstadt über.
Bis zum Ende des Mittelalters ist das oberste Gemeindeorgan in Wendelstein die Versammlung der Gemein, die von den Bürgermeistern einberufen wird. 1529 wird von beiden Gerichtsherrschaften jede Versammlung der Gemein verboten.
Nach der Übergabe des Ortes Burgwindheim an das Kloster Ebrach dient die Burg den adeligen Verwaltungsbeamten, dem Schultheißen und Dorfmeister als Wohnung.
Anlässlich des am Andreastag abgehaltenen Gerichtes - eines der vier jährlich abgehaltenen Hochgerichte - wird im Beisein des Vogtes die Gemeindeberechnung durchgesehen und ein neuer Bürgermeister gewählt. Außerdem nimmt er eine genaue Visitation des Maßes und des Gewichtes vor.