Im Zusammenhang mit der Marktrechtsverleihung wird für Randersacker auch ein Dienstsiegel angeschafft. Darauf ist St. Stephanus zu sehen. Siegelführer sind Rat und Gemeinde von Randersacker.
Die Ganerben vom Rothenberg treffen sich einmal jährlich zu einem Konvent in Schnaittach oder auf dem Rothenberg, um die gemeinsamen Angelegenheiten zu besprechen. Die eigentliche Gewalt liegt bei dem von den Ganerben eingesetzten Burggrafen.
Im 15. Jahrhundert bestimmen die Würzburger Bischöfe einen Rattelsdorfer Einwohner als Zentgraf über das Gericht. Zum Gericht gehören zusätzlich noch 16 Schöffen.
Fürstbischof Rudolph II. (von Scherenberg) löst 1469 die Vogtei und das Gericht in Sulzfeld ein. Im Widerspruch dazu heißt es im Saalbuche von 1498/1595, Sulzfeld gehöre schon in alter Zeit zum Oberamt, zur Zent und Kellerei Kitzingen. In Sulzfeld selbst ist von einer Vogtei weiter nichts bekannt.
Presseck hat als Kirchenort und Gerichtssitz im Bereich der Wildensteiner und Waldenfelser Grundherren bereits zentrale Bedeutung. Das Marktrecht des Ortes geht auf diese Zeit zurück.
Herzog Ludwig von Bayern hat in Gaimersheim die Vogteirechte und damit das Gericht inne. Er setzt einen Richter ein und unterhält am Ort einen Amtmann. Ursprüngliche Grundherrschaft besitzt er jedoch nicht.
Die wirtschaftliche Bedeutung von Euerdorf wird durch die Bestellung eines Amtskellers (= Amtsperson, welche die Naturalabgaben verwaltet) unterstrichen. Diese Amtsperson wird vom Domkapitel eingesetzt. Zu dieser Zeit wird in Euerdorf auch ein Dorf- und Zentgericht eingerichtet.
Nordheim v. d. Rhön gehört zum Amt Hiltenburg und hat, wie einige andere Orte auch, je zwei Heu- und Erntewagen zu Hand- und Spanndiensten zu stellen.
Das Halsgericht Wildenstein-Presseck war rechtlich Bamberger Rittermannlehen. Diese Bamberger Lehenshoheit entzieht das Gebiet dem brandenburgerischen Einfluss, der sich seit dem 15. Jahrhundert über die im Norden angrenzenden weiteren Adelsgerichte Schwarzenbach, Naila und Lichtenberg ausdehnt.
Gaimersheim ist eine der vier Schrannenbezirke die in einem Gerichtsbuch der Grafschaften Hirschbert und Graisbach aus dem 15. Jahrhundert erwähnt werden.