Im Zusammenhang mit der Marktrechtsverleihung wird für Randersacker auch ein Dienstsiegel angeschafft. Darauf ist St. Stephanus zu sehen. Siegelführer sind Rat und Gemeinde von Randersacker.
Die Ganerben vom Rothenberg treffen sich einmal jährlich zu einem Konvent in Schnaittach oder auf dem Rothenberg, um die gemeinsamen Angelegenheiten zu besprechen. Die eigentliche Gewalt liegt bei dem von den Ganerben eingesetzten Burggrafen.
Im 15. Jahrhundert bestimmen die Würzburger Bischöfe einen Rattelsdorfer Einwohner als Zentgraf über das Gericht. Zum Gericht gehören zusätzlich noch 16 Schöffen.
Das Dorf Pleinfeld, rechts der Rezat entstanden, weitet sich über den Fluss hin aus und liegt an der immer stärker frequentierten Handelsstraße Augsburg-Weißenburg-Nürnberg. Gleichzeitig ist Pleinfeld Verwaltungsmittelpunkt des Amtes Sandsee.
Presseck hat als Kirchenort und Gerichtssitz im Bereich der Wildensteiner und Waldenfelser Grundherren bereits zentrale Bedeutung. Das Marktrecht des Ortes geht auf diese Zeit zurück.
Prölsdorf ist Gerichtsort.
Herzog Ludwig von Bayern hat in Gaimersheim die Vogteirechte und damit das Gericht inne. Er setzt einen Richter ein und unterhält am Ort einen Amtmann. Ursprüngliche Grundherrschaft besitzt er jedoch nicht.
Die wirtschaftliche Bedeutung von Euerdorf wird durch die Bestellung eines Amtskellers (= Amtsperson, welche die Naturalabgaben verwaltet) unterstrichen. Diese Amtsperson wird vom Domkapitel eingesetzt. Zu dieser Zeit wird in Euerdorf auch ein Dorf- und Zentgericht eingerichtet.
Nordheim v. d. Rhön gehört zum Amt Hiltenburg und hat, wie einige andere Orte auch, je zwei Heu- und Erntewagen zu Hand- und Spanndiensten zu stellen.
Das Halsgericht Wildenstein-Presseck war rechtlich Bamberger Rittermannlehen. Diese Bamberger Lehenshoheit entzieht das Gebiet dem brandenburgerischen Einfluss, der sich seit dem 15. Jahrhundert über die im Norden angrenzenden weiteren Adelsgerichte Schwarzenbach, Naila und Lichtenberg ausdehnt.