In Lichtenau müssen die Einwohner Wachdienste in der Burg bzw. später in der Festung leisten.
Eines der ältesten Würzburger Lehensbücher belegt, dass die Herren von Seinsheim Dorf und Halsgericht in Randersacker besitzen – zur Hälfte jedoch als Lehen des Hochstifts Würzburg.
Laut dem Sechserbuch sind drei Dorfmeister direkt dem Zentvogt unterstellt. Zusammen mit den sechs Landleitern sind sie unter anderem für die Sauberkeit und Ordnung in der Wohnsiedlung und für die Abmarkung verantwortlich.
Das älteste Siegel der Stadt Auerbach ist nicht bekannt. Erst aus der pfälzischen Zeit ist ein Siegel mit der Inschrift "Sigillum + Averbach + sinceris + comitavi + Palatino + fidelis" überliefert. Auf dem Siegel ist auf einem Dreiberg ein Auerochse zu sehen, der einen quadrierten Schild um den Hals trägt.
Für Schondra ist spätestens seit dieser Zeit ein Dorfgericht bezeugt. Der Schultheiß oder Bürgermeister hielt dort mit seinen Schöffen, den Gemeinderäten und Vertretern der Filialorte unter der Aufsicht des Fürstlichen Amtmannes zweimal im Jahr, meist an Heilig-Drei-König und an Kiliani, Gericht.
Der Landrichter von Graisbach beansprucht bis 1365 das Hoch- und Niedergericht in Treuchtlingen.
In Wachenroth besteht ein Fraisch- und Halsgericht, das vom bischöflich-bambergischen Amtmann überwacht wird.
Der Gerichtsbezirk der Zent Retzbach umfasst neben dem Zentort Retzbach selbst noch die Gemeinden Erlabrunn, Gadheim, Güntersleben, Oberleinach, Retzstadt, Thüngersheim, Unterleinach, Veitshöchheim und Zellingen.
Seit der Marktrechtsverleihung ist ein Rat in Treuchtlingen anzunehmen. Im Jahr 1439 wird ein Bürgermeister genannt.
Die Zentgerichtsbarkeit in Buttenheim liegt beim bischöflichen Amt Eggolstein, die Dorf- und Gemeindeherrschaft haben allerdings die Stiebar bis 1768 alleine inne, danach beteiligt sich auch das Hochstift.