Die Burg in Nordhalben liegt bereits wüst.
Die Burg und das Dorf Rothenkirchen sind als bambergisches Burghutlehen im Besitz Ulrichs von Haßlach. Ulrich teilt den Besitz unter seinen vier Söhnen auf.
Die Grafen von Wertheim setzen einen gräflichen Vogt in Schweinberg ein. In der Folge wird die Vogtei zu einem wertheimischen Amt mit Sitz auf der Burg ausgebaut. Zur Herrschaft gehören die Orte Waldstetten, Pülfringen, Gissigheim, Königheim, Weikerstetten, Steinbach und Hardheim.
Die Burg und der Ort Nordhalben werden zerstört.
Die Nürnberger Burggrafen erhalten für Marktbergel von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer (HRR) Stadt-, Markt- und Befestigungsrecht sowie das Blutgericht.
Im Jahr 1328 erwirkt der Ortsherr Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg von Kaiser Ludwig IV. dem Bayern (HRR) das Stadt- und Marktrecht für Roßtal. Theoretisch bleibt das Stadtprädikat bis 1821 erhalten. Es wird 1355 nochmals bestätigt, jedoch wird keine (dauerhafte) Mauer errichtet, weshalb der Ort vor 1420 wieder zum Dorf gemacht wird. Somit erhält Roßtal statt des Stadtgerichts ein Ehaftgericht. Zudem besteht ein Stock- und Halsgericht, dessen "Bann- oder Blutrichter" der Roßtaler Amtsrichter ist.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) genehmigt den Burggrafen von Nürnberg "Katzendorff" durch eine Mauer und einen Graben zu befestigen und erhebt es somit zu einer Stadt. Außerdem wird ein Wochenmarkt eingerichtet und die Hohenzollern sollen die Blutsgerichtsbarkeit inne haben.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) gibt dem Landvogt Heinrich von Dürrwangen das Recht, zehn Juden in seinen Burgen Sulzbürg und Dürrwangen anzusiedeln.
Der Bamberger Bischof Leopold II. (von Egloffstein) verleiht Burg und Amt Wachenroth als Leibgeding an Burckhart von Seckendorff. Ausgenommen bleiben der Kirchensatz und die bischöflichen Mann- und Burglehen.
Um die "Alte Burg" in Burgsinn wird eine Ringmauer gebaut.