Aus der Zeit vor 1800 liegen keine Nachrichten über die Zahl der Einwohner, sondern nur über die Zahl der Mitbürger, also der Familienvorstände vor. Im Jahr 1498 verzeichnet eine namentliche Liste der Gemein zu Wendelstein - alt und jung - 137 Personen. Im Jahr 1522 werden bei der "gemeinen Anlage" 169 Personen erfasst (145 hausgesessene Mitbürger (88 Beerbte und 57 Beständner) und 24 Witwen). Im Jahr 1528 verzeichnet Nicolaus Nöttelein 125 hausgesessene Mitbürger (Beerbte und Beständner; 110 Mitbürger hinter der nürnbergischen Hauptmannschaft und 14 pfarrerische Mitbürger). Im Jahr 1580, 16 Jahre nach dem großen Sterben von 1562, verzeichnet der Pfarrer 139 Bürger (Beerbte und Beständner; 88 auf Herdstätten gesessene Bürger und 51 sonstige Bürger und Beständner).
Erstmals wird ein jüdischer Bewohner in Colmberg urkundlich erwähnt.
Über die Einwohner Lichtenaus und die von ihnen getätigten Abgaben gibt es diverse Verzeichnisse: ein Salbuch von 1408 (Personen und Abgaben), eine Musterungsliste von 1446 (Personen und Ausrüstung) und eine Steuerbeschreibung von 1742 (Anwesen mit Gütern und Abgaben).
Im "Weisthum von Helbingstatt" des Grafen Johann II. von Wertheim wird das Recht der Holzkirchener Pröbste festgehalten, für Helmstadt einen "schweigenden Schultheißen" zu bestellen. Damit ist belegt, dass die Grafen von Wertheim als Vogteiherren die niedere Gerichtsbarkeit besaßen.
In einem kaiserlichen Lehensbrief heißt es, dass Wilhelm von Dürrwangen das Schloss und den Markt Dürrwangen mit allen Zugehörungen, mit Wildbann, Freiung, Halsgericht, Juden und Wochenmarkt zu Lehen haben soll.
Christoph von Rotenhan, geboren in Rentweinsdorf, wird Bischof in Lebus bei Fürstenwalde.
Den Protokollen des Kaiserlichen Landgerichts Bamberg ist zu entnehmen, dass bereits zu dieser Zeit Juden aus den umliegenden Städten mit den in Heiligenstadt lebenden Bauern Handel treiben. In Heiligenstadt selbst gibt es damals wohl noch keine Juden.
Anton von Rotenhan, geboren 1390 in Rentweinsdorf, wird 1431 Fürstbischof von Bamberg.
Wöhrd ist von einer Seuche betroffen.
König Friedrich III. (ab 1452 Kaiser HRR) erlaubt die Abhaltung eines Wochenmarktes (Dienstag) sowie die Ansiedlung von Juden in Oberkotzau.