Nach einem 1425 angelegten Urbar gibt es in Wöhrd etwa 42 Hofreiten und Hofstätten (große Anwesen an der Wöhrder Hauptstraße) sowie 57 Häuser ohne Nebengebäude. Zusammen mit den Hofreiten und einigen weiteren im Salbuch von 1427/28 erwähnten Häusern beträgt die Zahl der Anwesen über 100. Hinzu kommen 55 kleinere Anwesen, sodass sich in der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts bereits 160 Anwesen in Wöhrd ermitteln lassen. Da in manchen Anwesen mehr als eine Familie wohnt, überschreitet die gesamte Einwohnerschaft danach die Zahl 1000 wohl nicht unbeträchtlich.
Erstmals wird ein jüdischer Bewohner in Colmberg urkundlich erwähnt.
Über die Einwohner Lichtenaus und die von ihnen getätigten Abgaben gibt es diverse Verzeichnisse: ein Salbuch von 1408 (Personen und Abgaben), eine Musterungsliste von 1446 (Personen und Ausrüstung) und eine Steuerbeschreibung von 1742 (Anwesen mit Gütern und Abgaben).
Im "Weisthum von Helbingstatt" des Grafen Johann II. von Wertheim wird das Recht der Holzkirchener Pröbste festgehalten, für Helmstadt einen "schweigenden Schultheißen" zu bestellen. Damit ist belegt, dass die Grafen von Wertheim als Vogteiherren die niedere Gerichtsbarkeit besaßen.
In einem kaiserlichen Lehensbrief heißt es, dass Wilhelm von Dürrwangen das Schloss und den Markt Dürrwangen mit allen Zugehörungen, mit Wildbann, Freiung, Halsgericht, Juden und Wochenmarkt zu Lehen haben soll.
Christoph von Rotenhan, geboren in Rentweinsdorf, wird Bischof in Lebus bei Fürstenwalde.
Den Protokollen des Kaiserlichen Landgerichts Bamberg ist zu entnehmen, dass bereits zu dieser Zeit Juden aus den umliegenden Städten mit den in Heiligenstadt lebenden Bauern Handel treiben. In Heiligenstadt selbst gibt es damals wohl noch keine Juden.
Anton von Rotenhan, geboren 1390 in Rentweinsdorf, wird 1431 Fürstbischof von Bamberg.
Wöhrd ist von einer Seuche betroffen.
König Friedrich III. (ab 1452 Kaiser HRR) erlaubt die Abhaltung eines Wochenmarktes (Dienstag) sowie die Ansiedlung von Juden in Oberkotzau.