Das Benediktinerkloster in Heidenheim wird wieder errichtet. Die Aufteilung des Besitzes von 790 wird allerdings nicht rückgängig gemacht. Die Vogtei sowie der Rechtsschutz über das Kloster und über die bischöflichen Untertanen wird dem mächtigsten Grafengeschlecht übertragen: Den Grafen von Truhendingen.
Die Klosterkirche in Heidenheim wird als romanische Pfeilerbasilika (= heutiges Münster) erbaut und zwischen 1183 und 1188 geweiht.
Es besteht eine Niederlassung der Beginen in Sulzfeld.
Abt Burchard von Heidenheim tut kund, dass er das ihm und seinem Kloster zustehende Patronatsrecht an den zwei Pfarrkirchen zu Stetten gegen das Patronatsrecht über die Pfarrkirche zu Heidenheim an den Bischof Hiltebrand von Eichstätt vertauscht. Unter dem gleichen Datum verleibt der Bischof die Pfarrei Heidenheim dem Kloster Heidenheim ein.
Der Pleinfelder Großzehnt fällt fast gänzlich dem Kloster Rebdorf zu.
Im Gasthaus zum Schwarzen Adler befindet sich ein Beginenkloster. Die Beginen übergeben nach ihrer Auflösung im Jahr 1332 ihre Güter schenkungsweise dem Kloster Ebrach.
Fürstbischof Otto II. (von Wolfskeel) verleibt die Pfarrei Retzbach, auf Bitten des Abtes Wolfram, der Benediktinerabtei Neustadt a. M. ein. Das Kloster Neustadt stellt nun für die abgehenden Pfarrer Pröbste, deren Wohnsitz nebst Wirtschaftsgebäuden die Probstei Retzbach bildet. In dieser Urkunde ist bereits von der berühmten und prächtigen Kapelle der glorwürdigen Jungfrau Maria die Rede. Zu dieser Stätte kommen Klerus und Volk, Gebetserhörungen werden von dort gemeldet. Dies ist, nach der nicht belegbaren Sage von 1202, der erste greifbare Beginn von Retzbach als bedeutende Wallfahrtsstätte.
Die Pfarrei Retzbach ist bis zur Säkularisation im Besitz des Benediktinerklosters Neustadt am Main.
Im Salbuch gibt es einige Details, die anzeigen, dass Heidenheim eine stadtähnliche Verfassung hat: Es ist von Bürgern die Rede; der Ort besitzt ein eigenes Rathaus; es wird ein so genanntes Ungeld erhoben, eine Art Getränkesteuer, die meist in den Städten dazu diente, den Bau einer Mauer zu finanzieren; es gibt eine ungewöhnlich hohe Zahl von zehn Jahrmärkten, doch steht diese in Zusammenhang mit dem Kloster; es ist ein Marktplatz vorhanden mit Marktbrunnen; die Marktverfassung kommt einer Stadtverfassung sehr nahe (die zwölf Mitglieder des Rates sind frei gewählt und aus diesem Rat kommen die beiden Bürgermeister). Heidenheim bleibt trotzdem ein Markt, da die meisten dieser Vorrechte an das Kloster gebunden sind. Die genannten Privilegien kennzeichnen Heidenheim immerhin als Ort mit höherer Zentralität - nicht nur in religiöser, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Im Salbuch dieses Jahres wird ein Ehaftgericht des Klosters erwähnt: ein gemeinsames, offenes Gericht, das unter Vorsitz des Abtes einmal jährlich zusammentritt und dem zwölf Bürger als Geschworene angehören. Als äußeres Zeichen und natürlich auch zur Verwendung ist am Marktplatz in Heidenheim vor dem Kloster der Stock angebracht, mit dem leichtere Vergehen geahndet werden können.