Das Landgericht Graisbach bei Donauwörth beansprucht widerrechtlich die Gerichtshoheit unter anderem über die Burg Colmberg.
Die Wittelsbacher Herzöge lassen ein Landgerichtsbuch der Grafschaft Graisbach erstellen, um ihre durch Verpfändung entfremdeten Rechte in Markt Berolzheim wieder zurückzuerhalten.
Für Euerdorf entsteht eine Weistumsurkunde. Im ersten Teil werden die Rechte der beiden Herren des Ortes, der Grafen von Henneberg und des Fürstbischofs von Würzburg, aufgezeichnet, im zweiten Teil stehen die Rechte und Pflichten der Dorfbewohner. Teil 1: Um die Rechte der Herren von Euerdorf zu wahren, findet alljährlich, am Tag nach St. Johannes, ein ordentliches Gericht statt. Außer dem Fronhof und dem Pfarrhof sind alle anderen Güter zu Euerdorf steuer- und abgabepflichtig. Muss ein Euerdorfer am Zentgericht in Aura Strafe zahlen, muss er dies in Euerdorf auch. Beide Herren dürfen Maß und Gewicht nachprüfen. Sie dürfen aber kein für Euerdorf gültiges Gesetz erlassen, ohne den anderen zu fragen. Kein Würzburger Untertan soll hennebergische Güter besitzen und umgekehrt. Deshalb soll der Schultheiß auch keine solchen Güter verleihen, sondern jeder soll es dem anderen selbst übergeben. Teil 2: An zwei Tagen im Jahr ist Freihandelstag, eine Art Markt, bei der vor allem fremde Kaufleute ihre Waren feilbieten können. Jeder darf in das Dorf ein- oder ausziehen, wie es ihm beliebt; wenn aber jemand nach Euerdorf zieht, hat er vier Wochen Zeit, sich zu entscheiden, ob er würzburgischer oder hennebergischer Untertan werden will. Kein Euerdorfer soll sich bei einem Streit zwischen zwei Fremden einmischen. Gefischt werden darf zwei halbe Tage pro Woche. Ohne Schanklizenz darf kein Wein ausgeschenkt werden. Am Gerichtstag werden die zwei Vögte samt zwei ihrer Knechte, die zwei Schultheißen, die zwölf Schöffen und ein Gerichtsdiener von den Euerdorfern freigehalten."
Das halbe Schloss zu Weiltingen, das niedere Gericht, das Patronat, die Schankstatt, die Badstube, die Schäferei, Weiher, die Sägemühle und etliche Güter in der Nähe des Ortes gehen an die Herren von Wolmershausen. Seit dieser Zeit teilen sich die Familien Seckendorff und Wolmershausen längere Zeit hindurch den Besitz von Schloss und Herrschaft Weiltingen.
In einem kaiserlichen Lehensbrief heißt es, dass Wilhelm von Dürrwangen das Schloss und den Markt Dürrwangen mit allen Zugehörungen, mit Wildbann, Freiung, Halsgericht, Juden und Wochenmarkt zu Lehen haben soll.
Heinz und Gunter von Rosenau gelangen in den Besitz eines Teils von Burg und Ort Mitwitz einschließlich des Hochgerichts. Bis 1480 erwerben die Rosenau fast die gesamte Herrschaft. Der Großteil geht vom Hochstift Bamberg zu Lehen. Auch das Halsgericht wird als solches aufgeführt.
Ritter Zollner von Treutlingen, der zuvor Lehen, Rechte und Güter vom Kloster Ebrach erworben hat, verkauft Geiselwind an die Erkinger von Seinsheim zu Schwarzenberg. Es entstehen Gericht, Zehnthaus und Zehntscheune.
König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) verleiht auf Drängen der Nürnberger Burggrafen dem Markt Stammbach das Halsgericht.
Neben weiteren Besitzungen des Burggrafen von Nürnberg werden Wöhrd, die Rechte an der neuen Kirche sowie die Mühlen zu Wöhrd an die Reichsstadt Nürnberg verkauft. Die neuen Besitzungen werden gesondert unter dem Namen "Amt der Veste" durch einen Amtmann verwaltet, der den Titel "Richter zu Wird" oder auch Amtmann auf der Stadt Burgfrieden führt.
In der ältesten Gerichtsordnung für Kleinlangheim wird der Ort als Markt bezeichnet. Der genaue Zeitpunkt der Marktrechtsverleihung ist nicht bekannt. Die Gerichtsordnung stellt den ersten Beleg für das Marktrecht dar. Die Gerichtsordnung nennt außerdem den Schultheiß und die Gerichtsschöffen, die über Ehrenrühriges, Schent- und Schmachwort, sowie Schlägerei und dergleichen urteilen dürfen.