Es herrscht ein Streit über die althergebrachte Gerichtshoheit der Gaimersheimer. Diese, vor allem das Recht der Brieffertigung, wird von der Äbtissin von Geisenfeld angezweifelt.
Die Fuchs von Bimbach gewinnen den Streit um die hohe Gerichtsbarkeit zu Burgpreppach. Kaiser Leopold I. (HRR) verleiht dem Ritter Eitel Heinrich Fuchs von Bimbach zu Burgpreppach erneut die hochgerichtliche Obrigkeit über Schloss und Markung Burgpreppach.
Bürgstadt gehört zur Zent Miltenberg, Abgaben gehen an den Mainzer Erzbischof Johann Philipp (von Schönborn). Davon ausgenommen ist der Zehnte, der dem dortigen Domkapitel zufällt.
Der Streit der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach mit den Marschällen von Pappenheim um die Hochgerichtsbarkeit in Berolzheim endet mit dem Kauf der beiden Berolzheimer Schlösser samt allen Zugehörungen durch die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach.
Weilbach wird als Flecken bezeichnet. Der Ort gehört zur Zent Amorbach, Zoll und Güldenzoll gehen an das Erzstift Mainz, das ebenso Judenschutz und -zoll übernimmt. Es gibt eine Mühle, zwei Schankstätten und mehrere Häckerwirtschaften.
In der Zentbeschreibung Burghaslachs verzeichnet der Zentgraf Weitzen 80 Dörfer, Weiler und sonstige markante Punkte, die die Zent nach außen abgrenzen.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg stellt das Erzbistum Mainz das alte Zentgericht in Mönchberg wieder her. Es tagt erstmals im Jahr 1672 wieder.
In Lenkersheim existiert ein Gerichtsbuch.
Der Familie von Pölnitz gelingt es, die Zentgerichtsbarkeit über ihre Untertanen von der Zent Schlüsselfeld und die niedere Gerichtsbarkeit (Vogtei) über alle Untertanen in Hohn am Berg, Wüstenbuch und Aschbach zu erwerben. In Aschbach haben die Freiherrn von Pölnitz zudem das Einfangsrecht und die Auslieferungspflicht. Das von pölnitzsche Patrimonialgericht besteht bis 1848.
Friedrich Dietrich Kämmerer von Worms erlässt eine Dorfordnung für Büchold, die bis 1737 in Kraft bleibt. Sie regelt auch das Dorfgericht.