Den Juden ist es verboten, über den Kirchplatz zu gehen.
Kaiser Rudolf II. (HRR) bestätigt dem neuen Herrn von Büchold, Dietrich Echter von Mespelbrunn, Blutbann, Halsgericht und Asylrecht des Ortes. Das Recht, Juden anzusiedeln, geht allerdings nicht auf Dietrich über.
In Bechhofen befindet sich der sehr große jüdische Verbandsfriedhof im Markgraftum Ansbach.
In Heiligenstadt existiert ein jüdischer Friedhof.
In Büchold befinden sich die Wohnungen der jüdischen Einwohner rund um den neuen Markt und am Ufer des Baches. Im Jahr 1687 leben zunächst zwei jüdische Familien im Ort, 1696 sind es zehn Familie und ab 1698 leben zwölf jüdische Familien in Büchold. Jede Familie muss jährlich sechs Gulden als Schutzgeld an den Ortsherrn entrichten. Ab 1702 steigt der Betrag auf zehn Gulden. Der 1699 erstmals nachweisbare Vorsänger ist von dieser Abgabe befreit. Im Jahr 1703 errichtet die jüdische Gemeinde ein eigenes Schulhaus, für das ebenfalls eine Abgabe zu leisten ist.
In Mitwitz sind erstmals Juden nachzuweisen.
Generalvisitator Priefer führt in seinem Bericht von 1602 zahlreiche Klagen der Töginger Gemeinde über die jüdischen Mitbürger auf. Im Jahr 1726 verlässt der letzte jüdische Bewohner Töging.
In Burgpreppach werden Juden angesiedelt. Ihr Schutzgeld ist Einnahmequelle für die Familie Fuchs. Die Juden tragen in den nächsten 250 Jahren dazu bei, dass Burgpreppach zu einem wirtschaftlichen Mittelpunkt für den oberen Haßgau wird.
Die Herrschaft in Heiligenstadt kassiert neben den obligatorischen Steuern und Erbzinsen von jeder Judenfamilie jährlich etwa fünf Gulden Schutzgeld. Anstelle von Zehnten und Gülten reichen die Juden der Herrschaft Gewürze, zuerst in natura, später in Geld.
Der Wegezoll sowie der Zoll von den durchziehenden Juden ist Hoheitsrecht und steht in Burgsinn ursprünglich den Herren von Thüngen zu. Im Jahr 1601 verlangt jedoch die Gemeinde den Wegezoll von Rieneck herauf und den Zoll von den durchziehenden Juden. Auch 1624 und 1631 kommt es diesbezüglich zu Auseinandersetzungen.