Das Montagsgericht ist ein Gericht, welches in Würzburg am ledigen Montag gehalten wird. Bei diesem Gericht wird über Feldschäden gerichtet. Bischof Konrad von Thüngen gibt diesem Gericht eine besondere Ordnung. Fries gibt an, dass dieses Gericht unter dem Buchstaben G beim Stichwort Gericht (Gericht) erwähnt wird.
Bischof Konrad von Thüngen schließt in Münnerstadt (Münrichstat) einen Burgfrieden mit Graf Hermann von Henneberg-Aschach (Graue Herman).
Bischof Konrad von Thüngen gibt Balthasar Müller (Baltzarn Muller) die Lizens zum Buchdruck, nachdem Johann Lobmeyer (Hannsen Lobmairs) stirbt.
Bischof Konrad von Thüngen und Graf Hermann von Henneberg-Aschach (Herman von Hennenberg) geben der Stadt Münnerstadt (Munrichstat) eine neue Ordnung.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt im Gebiet des Hochstifts eine Warnung, dass die Kur-Batzen (Curerbatzen) zu gering und den anderen Zahlungsmitteln nicht gleichzusetzen sind.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt ein Verbot im gesamten Hochstift Würzburg. Dieses besagt, dass kein Stiftsverwandter den Metzgern in der Fastenzeit Vieh verkaufen darf. Bei einem Verstoß ist mit einer harten Strafe zu rechnen.
Bischof Konrad von Thüngen leiht sich 3000 Gulden von Sylvester von Schaumberg (Siluesteren von Schaumberg). Dafür verpfändet der Bischof ihm 250 Gulden jährlichen Zinses auf die Stadt Münnerstadt (Münrichstat).
Die 3000 Gulden, die Bischof Konrad von Thüngen sich von Sylvester ( Siluesteren von Schaumberg) von Schaumberg leiht, werden wieder abgelöst.
Bischof Konrad von Thüngen löst 3000 Gulden, samt 150 Gulden Altzinsen, Pfand von Karl von Schaumberg (Carln von Schaumberg) ab, die dessen Vetter Sylvester von Schaumberg (Siluesteren) auf das Gefälle der Stadt Münnerstadt (Munrichstat) verpfändet sind.
Die Einwohner von Mulfingen (Mulfingen) streiten sich mit den Bürgern zu Jagstberg (Jagsperg) wegen des Viehtriebs, des Ackers bei Otenhag (Otenhag) und eines Steigs. Sie werden durch Bischof Konrad von Thüngen vertragen.