Johann Zollner von Halberg (Hansen zolnern zu Halburg) verkauft ein Drittel der Vogtei von Obervolkach (Obervolckach) an das Hochstift Würzburg. Graf Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen (wilhelm von Hennenberg) kauft ein Drittel der Vogtei von Andreas Zollner von Halberg (Hansen den zolnern). Der Sohn des Grafen, Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen(wilhelm sein Sone), kauft ebenfalls ein Drittel von Stefan und Johann Zollner von Halberg (Steffan vnd Hansen den zolnern). Dieses Drittel teilt Bischof Georg von Bamberg vertraglich. Die eine Hälfte wird dem Hochstift Würzburg, die andere den Hennebergern (Henenberg) zugeteilt. Später gelangt der Hennebergische Teil und das Amt Mainberg (ambt Mainburg) in den Besitz des Hochstifts Würzburg.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert in Bad Windsheim (Windshaim) das Landfriedensbündnis mit dem Bamberger Bischof Georg von Ebnet (fälschlicherweise statt Veit von Pommersfelden), dem Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb und Markgraf Friedrich II. von Brandenburg-Ansbach und Kulmbach. Dabei werden Regelungen getroffen über die Bestrafung von Räubern, das Prozessrecht, die Aufgaben der Amtleute, gegenseitige Hilfeleistung und die Rückgabe entfremdeter Güter.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) lassen ihre Streitigkeiten von Bischof Georg von Ebnet zu Bamberg (Bischofe Georgen zu Bamberg) verhandeln. Graf Wilhelm bringt vor, dass die Grafschaft der Henneberger vor langer Zeit vom Stift mit dem Amt des Marschalls sowie all seinen Rechten und Zugehörungen belehnt worden sei. Als er die Kanzlei um eine Bestätigung und eine Auflistung der Zugehörigkeiten gebeten habe, bekam er keinen Lehenbrief darüber und ihm wurden die Rechte entzogen. Daher bittet er nochmals um ein Verzeichnis aus den Saalbüchern, was zu seinem Marschallamt gehört und was nicht. Es zeigt sich, dass die Grafschaft der Henneberger das Marschallamt von Würzburg zu Lehen bekommen haben und Würzburg sich bisher gegenüber den Hennebergern immer gnädig gezeigt hat. Es wird bestätigt, dass das Marschallamt an Graf Wilhelm verliehen worden ist, in der Form, wie es bereits seine Vorfahren innehatten. Die Registrierung im Saalbuch und der Lehenbrief sollen ihm nicht verwehrt werden. Zudem gedenkt das Hochstift die Belehnung nicht zu ändern und dafür zu sorgen, dass Graf Wilhelm zu seinem Recht gelangt. Dabei bleibt es und während der gesamten Amtszeit von Bischof Lorenz gibt es darüber keine Konflikte mehr.