Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Schloss, Stadt, Amt und Gericht Bischofsheim für 2500 Gulden an den Domherrn Geis von der Tann (Than), dessen Neffen Friedrich, Johann von Steinau (Hanns von Stainau) und dessen Ehefrau Elisabeth (Else).
Die andere Hälfte der Renten und Erträge zu Nüdlingen (Nutlingen) verpfändet Bischof Johann von Egloffstein auf bestimmte Zeit für 950 Gulden an die Domherren in Würzburg Heinrich von der Tann und Geis von der Tann (Hern Geusen vnd hern hainrich von der Thanne den hern zu Wurtzburg ).
Mit der Zeit kommt die an die Domherren Heinrich und Geis von der Tann (itzgemelten beden domherrren) verpfändete Hälfte Nüdlingens (Nutlingen) an Sebastian von der Tann (Sebastian von der Than). Bischof Johann von Brunn einigt sich mit diesem in Bezug auf die verpfändete Hälfte Nüdlingens sowie das Schloss und das Amt Steinau (Schlos vnd ambts Stainach), das Sebastian von der Tann ebenfalls als Pfand hält, folgendermaßen: Bischof Johann von Brunn zahlt Sebastian von der Tann und seinen Erben in drei Jahren 2881 Gulden und 1000 Heller, um das oben aufgezählte Pfand abzulösen. Über die Stellung von Amtsmännern soll Sebastian von der Tann weiterhin die Abgaben und Gefälle zu Nüdlingen und Steinau erhalten und über lokale Nutzungsrechte verfügen. Hierfür wird jährlich ein Zehntel der daraus erhaltenen Gulden, Pfunde und Pfennig mit der Hauptsumme der Verpfändung verrechnet.
Nach dem Tod des Domherrn Geis von der Tann (Than) und von dessen Neffen Friedrich kommt deren Hälfte an Bischofsheim (Bischofshaim) an die Brüder Sebastian und Friedrich von der Tann. Nachdem dieser Friedrich etliche Jahre später auch stirbt, verkauft Sebastian seinen Teil an seinen Schwager Hermann von Ebersberg (Ebersperg) und dessen Ehefrau Barbara.