Weil Sigmund von Thüngen (Sigmund von Thungen) in Geiselwind einfällt und das Dorf plündert, schickt Kaiser Friedrich III. ein Mandat an Bischof Rudolf von Scherenberg.
Sigmund und Neidhard von Thüngen (Sigmund vnd Neitharte von Thungen) beginnen eine Fehde gegen Sigmund von Schwarzenberg (Sigmund hern zu Schwartzenberg dem eltern) und dessen Vettern Michael und Sigmund von Schwarzenberg (Michaeln vnd Sigmunden dem iungern). Die beiden von Thüngen plündern und brandschatzen Geiselwind (Geiselwind). Dies beklagen die Beschädigten bei Kaiser Friedrich III., der daraufhin Bischof Rudolf von Scherenberg verbietet, die von Thüngen in irgendeiner Form zu schützen oder Unterschlupf zu gewähren.
Es kommt zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Sebastian Marschall von Oberndorf (Bastian Marschalcken) sowie Ulrich von Riedheim (Ulrich von Rittheim), der als Vormund für die Brüder Gilg, Christoph, Seifried, Ulrich und Johann Marschall von Oberndorf (Gilgen, Cristoffeln, Seifriden Vlrichen vnd Hansen allen gebrudern Marschalcken zu oberndorff) fungiert, wegen drei Fuder Wein zum Zerwürfnis, weil die Vorfahren der Brüder diese vor vielen Jahren vom Hochstift Würzburg zu Lehen empfangen haben, sie jedoch nie übergeben worden sind. Bischof Lorenz von Bibra wirft dem Marschall von Oberndorf im Gegenzug vor, dass das Schloss Oberndorf (schlos Oberndorf) von ihm und seinen Amtsvorgängern ebenfalls nicht empfangen worden ist. Der Ritter und Hofmeister zu Würzburg Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hansen fuchsen zu Binbach Hofmeister ) und der Ritter Sigmund von Thüngen (Sigmunden von Thungen zu Burg) schlichten das Zerwürfnis. Sie beschließen, dass die drei Fuder Wein künftig nicht mehr herausgegeben werden sollen, die Marschall von Oberndorf jedoch das Schloss Oberndorf zu Lehen erhalten sollen.
Unter den königlichen Urkunden, die dem Stift Würzburg übergeben wurden, befinden sich auch etliche Urkunden über Mainbernheim (Mainbernhaim). Nachdem Christoph von Gutenstein (Christof von Gutenstain) Mainbernheim verloren hatte, stellt Bischof Lorenz von Bibra ihm einen Revers darüber aus, dass er sich die Originalurkunde über Mainbernheim ausleihen darf oder eine Zusammenfassung geschickt bekommt. Der Revers behandelt auch den Wiederkauf von Heidingsfeld (Haidingsueld). Christoph von Gutenstein und sein Sohn Albrecht von Gutenstein (sun her Albrecht) stellen den Heidingsfeldern darüber einen Beleg aus. Schließlich lässt Bischof Lorenz von Bibra durch Herrn Sigmund von Thüngen, Ritter und Hofmeister (her Sigmund von Thungen riter hofmaister) Martin von Fronhofen, Sekretär von Christoph von Gutenstein (Martin von Fronhouen hern Cristofen von Guetnstains Secretari), in Nürnberg die 13000 Gulden Schulden bezahlen.
Bischof Lorenz von Bibra lässt den Bischof von Bamberg, Georg Schenk von Limpurg darüber unterrichten, dass es besser sei, wenn beide Bischöfe und ihre Domkapitel ebenfalls nach Bad Windsheim (windsheim) zum Rittertag kommen. Zudem sollen die Beschlüsse, die Sigmund von Thüngen (Sogmund von Thungen) bei ihnen vorgebracht hat, dort weitergebracht werden und diesen seien für die Bischöfe nicht günstig.