Bischof Gottfried von Limpurg verpfändet die Hälfte an Amt und Stadt Gerolzhofen (Geroldshofen), die zuvor Michael von Schwarzenberg (her Michel von Swartzenberg) verpfändet war, an Apel vom Stein (Apel vom Stain). Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Pfand aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg schickt einen Hilferuf an alle Geistlichen im Hochstift, ihn gegen die Einfälle der Türken zu unterstützen. Die Vorsteherin des Klosters Gerlachsheim (Gerlachshaim) weigert sich gegen die ersuchte Hilfe und legt ein Privileg des Papstes vor, dass bestätigt, dass sie und ihr Kloster von solchen Leistungen befreit sind. Bischof Rudolf von Scherenberg legt dagegen Beschwerde ein. Es kommt allerdings zu keiner Einigung und das Verfahren wird ad acta gelegt. Die Nachtragshand merkt folgende Orte an: Schönau (Schonaw), Schönrain am Main (Schonrain) und Schäftersheim (Schefftershaim).
Der Heidingsfelder Propst (der porbst zu Haidenueld) und die Einwohner von Geusfeld (Geulsueld) sind sich über die Grenze der Gemarkung uneinig. Deshalb lässt Bischof Rudolf von Scherenberg eine Grenze abgehen und stellt beiden Seiten eine Urkunde über die Grenze aus.
Bischof Rudolf erlässt ein Verbot, in dem festgelegt ist, dass kein geistlicher und kein weltlicher Einwohner Würzburgs Getreide teurer verkaufen darf als für sieben Pfund. Außerdem darf kein Getreide außerhalb der Stadt verkauft werden. Bei Verstoß ist eine Bußgeldzahlung von einem Gulden pro verkauftem Malter fällig. Zusätzlich ist es nicht gestattet, Fleisch aus der Stadt auszuführen - weder auf dem Land- noch auf dem Seeweg. Ausnahme hiervon bildet der Wochenmarkt: wenn dieser stattfindet ist es den Besuchern und Verkäufern gestattet, einen oder zwei wagstail auszuführen. Die Regelungen werden vom Oberrat überwacht und bei Verstößen vollzieht dieser auch die Strafe.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein Gebot für alle Ämter des Bistums, dass kein Getreide ausgeführt werden darf.
Das Verbot über die Ausfuhr von Getreide aus der Stadt wird von Bischof Rudolf von Scherenberg erneut bestätigt.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein Gebot, dass Müller nicht gleichzeitig als Bäcker tätig sein dürfen. Dieses Gebot wird aber nicht umgesetzt.
Weil trotz eines vorangehenden Verbots immer noch Getreide aus dem Hochstiftsgebiet ausgeführt wird, erlässt Bischof Rudolf von Scherenberg erneut ein Gebot, dass kein Getreide aus dem Hochstiftsgebiet ausgeführt werden darf - weder zu Land noch zu Wasser - und erinnert an die Bußzahlungen, die für den Verstoß fällig sind. Den Angehörigen des gesamten Hochstiftsgebiets ist es jedoch erlaubt, in allen Städten und Märkten des Stifts Getreide an andere Stiftsangehörige zu verkaufen.
Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt und erneuert das Gebot, kein Getreide aus dem Gebiet des Hochstifts auszuführen. Anlass dafür ist die magere Getreideernte.
Johann Zollner (Hanns Zollner zu Geubach) ermordet seinen Cousin Konrad Zollner (Contz Zolner). Deshalb schickt Bischof Rudolf von Scherenberg seinen Hauptmann Johann von Herlichsberg (haubtman Hanns von Herlichsberg) nach Gaibach (Geubach) und nach Hallburg (Hallberg), um Johann Zollners Güter zu vermerken und um dessen Verwandtschaft in den beiden Orten und auch in anderen in den Lehenseid zu nehmen.