Bischof Rudolf von Scherenberg lässt eine Silbermünze prägen, die einen besseren Feingehalt hat als die Schilling, Pfennige und Heller.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 4000 Gulden von Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten von Hennenberg) und verpfändet ihm dafür die Hälfte des Teils des Ungelds von Münnerstadt (Münrichstat), den das Hochstift Würzburg besitzt. Darüber erhält Graf Otto ein Revers. Das Pfand wird später wieder abgelöst.
Das Dorf Münster (Münster) im Amt Arnstein (ambt Arnstain) verschreibt Bischof Rudolf von Scherenberg Wilhelm von Rechberg (Wilhelmen von Rechberg).
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt Johann Bigau (Hannsen Bigau) ein Haus im Dorf Mürsbach (Mirsbach), welches des Hochstifts Eigentum und sein Mannlehen ist, zu Zinslehen. Dafür übergibt Johann Bigau dem Hochstift ein Haus.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt den Einwohnern von Mulfingen (Mulfingen) einen Jahrmarkt zu Simonis et Judae (28. Oktober) und einen am Montag nach Invocait abzuhalten. Außerdem erlaubt er ihnen jeden Montag einen Wochenmarkt abzuhalten.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein allgemeines Gebot, welches besagt, dass die Müller zu Würzburg nicht backen und die Bäcker keine Müller sein sollen. Dies soll die beiden Gewerbe dazu bringen, ihr Handwerk zusammen auszuführen und so einen Nutzen für den Gemeinen zu schaffen. Das Domkapitel verhindert jedoch, dass dieses Gebot in Kraft tritt.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet dem Grafen Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten von Hennenberg) für 24.000 Gulden den Teil von Münnerstadt (Munristat), den das Hochstift Würzburg besitzt.
Trotz des Verbots der schwarzen Münzen durch Bischof Johann von Grumbach, bleiben diese weiter im Umlauf. Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet fünf Pfund der Münzen für einen Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet dem Grafen Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten) die beiden Ämter Münnerstadt (Munrichstat) und Aschach (Aschach) auf Lebenszeit.
Das Gotteshaus zu Mittelstreu (Mitelstrai) hat die Weingärten dort zu Lehen und ein Würzburger Bischof erhält jedes vierte Fass als Zehnt. Damit die Weingärten jedoch rentabel bleiben und in Stand gehalten werden können, beschließt Bischof Rudolf von Scherenberg, dass sie nur noch jedes achte Fass als Zehnt abgeben müssen.