Bischof Otto von Wolfskeel schuldet Erkinger von Seinsheim zu Hohen Kottenheim 4,5 Pfund Heller. Dafür verschreibt er ihm 70 Malter Weizen jährlicher Gülte zu Herbolzheim (Herboldshaim).
Unterhalb des Dorfes Gnötzheim (Gnetzhaim) gibt es eine Mühle, die Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim riter) Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Stift Würzburg überträgt und als Lehen zurückerhält.
Bischof Otto von Wolfskeel verschreibt dem Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunsheim) 1200 Heller auf Herbolzheim (Herboltzhaim). Bischof Johann von Brunn schlägt Erkingers Erben noch 600 Gulden dazu. Bischof Rudolf von Scherenberg jedoch löst die Summer wieder ab und gibt den Erben für jedes Pfund Heller einen Rheinischen Gulden. Für weitere Informationen verweist Fries auf das Stichwort Herboldshaim.
Bischof Otto von Wolfskeel fordert Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainshaim) dazu auf, dass im Amt Neuburg gelegene Schloss Wildberg mit einer Mauer, Kemenate und weiteren Objekten zu bebauen. Dafür verschreibt er ihm 450 Pfund Bargeld und 200 Pfund auf dem Burggut des Dorfes Herbolzheim (Herboltzhaim).
Bischof Otto von Wolfskeel braucht Erkinger von Seinsheim (Erkinger von Seinsheim) auch zur Aufrichtung des Landfriedens zu Nürnberg (Nurenberg) und für andere Angelegenheiten. Die anfallenden 1200 Pfund Heller verschreibt er ihm auf dem Dorf Herbolzheim und seinen Gefällen. Außerdem erhält Erkinger eine verbürgte Verschreibung.
Der Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunsheim) und seine Frau Adelheid (Alhait) besitzen eine Mühle zu Gnötzheim (Gnetzheim), die sie Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg zu Lehen auftragen und als Mannlehen empfangen.