Albrecht von Hohenlohe verpfändet Schloss und Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) zusammen mit Schloss Wildberg (Wildberg) an Konrad (Conraden), Dietrich (dietrichen) und Hermann (Herman) von Bibra für 5000 Pfund Haller. Diese geben ihm ein Revers, welches ihm die Widerlösung ermöglicht.
Sand am Main (Sand) und Knetzgau (Gnetzgaw) betreffend kommt es zu Uneinigkeiten zwischen dem Gericht und der Obrigkeit Bambergs (Bamberg) und Würzburgs (wirtzburg). Diese und weitere Uneinigkeiten werden von sechs weltlichen und geistlichen Adeligen geschlichtet und durch Dietrich IV. von Bibra (Diterichen von Bibra Ritter) als beendet erklärt. Es wird festgelegt, dass die Dörfer Sand am Main, Elbhaim (Eltmain) und Knetzgau dem Halsgericht des Bischof von Würzburgs angehören. Gleichzeitig gehören sie dem Dorfgericht des Hochstifts Bambergs an und haben dessen Gesetzen und Rechten Folge zu leisten.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Burg und Amt Bramberg (Bramberg) mit zwei Seen für 4470 Gulden an Dietrich von Bibra (Bibra). Der eine See liegt unter dem haus Bramberg, der andere zu Altenbramberg.
Die Grafen von Henneberg verkaufen Schloss und Amt Aschach (Aschach) samt Zugehörungen, Dörfern, Leuten, Gütern etc. an Dietrich von Bibra. Nach dessen Tod verkaufen die Vormünder seines Sohnes Hans von Bibra Schloss und Amt samt Zugehörungen und dem Dorf Hain (Hain) an Bischof Johann von Egloffstein für 20.050 Gulden. Zu den Zugehörungen des Amtes gehören auch Eigenleute in Trimberg (Trimperg) sowie Kissingen (Kissek).
Schultes, Johann von: Diplomatische Geschichte des gräflichen Hauses Henneberg, Band 1, Leipzig u. Hildburghausen 1788.
Wagner, Heinrich: Kissingen. Stadt und Altlandkreis (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 36), München 2009.