Früher haben Schloss und Stadt Boxberg (Bocksberg) mit anderen Zugehörungen zum Kammeramt gehört. Als der Templerorden von Papst Clemens V. verboten worden ist, sind die Häuser und Güter dem Deutschen und dem Johanniterorden zugestellt worden. Auch die Templer in Wölchingen (Wölchingen) sind verjagt und die Johanniter an ihrer Stelle eingesetzt worden. Konrad von Boxberg (Bocksberg) vermacht diesen testamentarisch Schloss und Stadt Boxberg. Die Vormünder von dessen gleichnamigen Sohn Konrad erreichen bei Bischof Berthold von Sternberg, dass dieser Schloss und Stadt Boxberg den Johannitern übereignet und dagegen das Schloss Schweinberg (Swainberg) zu einem Besitz des Kammeramt annimmt. Abschließend verweist Fries auf den Eintrag unter Bocksberg.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Brunn schuldet Ulrich von Rosenberg (Rosenberg) und dessen Hausfrau Gute 3500 Gulden, die er bis zum 22.02.1424 bezahlen soll. Nachdem er diese Frist versäumt und Ulrich von Rosenberg verstirbt, schließt er mit dessen Witwe und ihrem Sohn Anselm folgende Vereinbarung: Bis zum 22.02.1427 des Jahres 1427 soll er 4000 Gulden zahlen oder andernfalls ihnen das Schloss Prosselsheim mit seinen Nutzungsrechten als Pfand überstellen. Auf diese Weise werden die Ritter von Rosenberg schließlich Pfandherren über das Amt Prosselsheim (Brassoldshaim).
Bischof Johann von Brunn war Anselm und Gute von Rosenberg (Rosenberg) noch 500 Gulden schuldig, die er der Verpfändung über das Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) in Höhe von 4000 Gulden zuschlägt.
Als der letzte Pfandbrief über 500 Gulden, den Johann von Brunn der Familie von Rosenberg ausgestellt hatte, durch Feuer Schaden nahm, leiht Anselm von Rosenberg dem Bischof weitere 500 Gulden. Die neue Pfandsumme beträgt damit 6000 Gulden.
Im Jahr 1436 (derselben zeit) verpfändet Bischof Johann von Brunn Burg und Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) sowie die zugehörigen Dörfer und die Zent an Apel von Stein zum Altenstein (vom Stain) für 10000 Gulden. Lorenz Fries glaubt jedoch, dass diese Vereinbarung nie in Kraft getreten ist, da Prosselsheim in den Händen der Familie Rosenberg (Rosenberg) geblieben sei.
Nach Pfalzgraf Friedrichs I. Tod greifen Markgraf Albrecht von Brandenburg und der Bamberger Bischof Philipp von Henneberg in die Angelegenheit ein und erreichen bei Diether von Isenburg, Pfalzgraf Philipp und Bischof Rudolf von Scherenberg, dass diese die Schlösser Boxberg (Bocksberg) und Schüpf (Schipf) denen von Rosenberg wiedergeben müssen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Mit Stefan von Bibra (Bibra) schließt Bischof Rudolf von Scherenberg für dessen Einsatz in der sogenannten Rosenbergischen Fehde eine Vereinbarung über die im Kampf entstandene Schäden. Für den Verlust von sieben Pferden, Harnisch, erlittene Schäden, Verpflegungskosten und weiteres erhält er 400 Gulden.
Es gibt eine Bestätigung von der Familie von Rosenberg (Rosenberg) über 350.000 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg und sein Domkapitel verpflichten sich dazu, der Familie von Rosenberg (von Rosenberg) 8000 Gulden in zwei Raten zu bezahlen.
Auf welche Weise die Schäfer der Herren von Rosenberg (Rosenberg) ihre Schafe nach Waldmannshofen (Waltmannshoven) und Reinsbronn (Reuebrunnen) treiben sollen, steht im Liber 1 contractuum Conradi fol. 186 u. 187.