Bischof Konrad von Thüngen schreibt an die Grafen, Herren und Lehensleute des Hochstifts Würzburg, dass der Schwäbische Bund (Bund) Herzog Ulrich von Württemberg (vlrichen von wirtenberg) aus seinen Besitzungen vertreibt. Er informiert sie darüber, dass der Herzog während seines Abzugs über Würzburg (wirtzburg) zieht.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt an Grafen, Herren und Ritterschaft, als Antwort auf Beschwerden bezüglich der geistlichen und weltlichen Gerichte. Solche Beschwerden kommen bereits unter seinem Vorgänger auf und werden nicht zu voller Zufriedenheit geklärt. Der Bischof erkennt diese Beschwerden an und erklärt sich bereit, diese zusammen mit seinem Domkapitel zu bereinigen. Eine Abschrift dieses Schreibens schickt der Bischof auch nach Schweinfurt (Schweinfurt).
Die Ritterschaft ruft einen Rittertag zu Münnerstadt (Munerstat) aus, an dem ein Armbrustschießen veranstaltet wird. Dazu erbeten sie Geleit und ein Wildbret. Mit Ausnahmen wird ihnen dieses Geleit gewährt.
Bischof Konrad von Thüngen lässt ein Schreiben an die von Henneberg (Hennenberg), von Hohenlohe (Hohenlohe), von Wertheim (Wertheim), von Castell (Castel), von Limpurg (Limpurg) und andere von der fränkischen Ritterschaft ausgeben. In diesem Schreiben informiert er sie darüber, dass sich die Reichsstände mit den Ihren bereit machen, in Rüstung zu gehen, und dass sie dasselbe tun sollen.
Die Grafen, Herren und Ritterschaft des Hochstifts Würzburg tragen auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) den Kurfürsten, Fürsten und Ständen einen Bittbrief vor, in dem sie um eine schnelle rechtliche Austragung ihrer Beschwerden bitten. Bischof Konrad von Thüngen gibt der Ritterschaft eine Antwort darauf.
Die Ritterschaft trägt den Kurfürsten einen Bittbrief zur schnellen rechtlichen Austragung ihrer Beschwerden vor, da diese nicht beseitigt werden. Aus diesem Grund wird ein kleiner Ausschuss gebildet, von dem die Ritterschaft jedoch auch keine Antwort erhält, weshalb sie nicht wissen, ob ihren Bitten stattgegeben wird. Sie bitten weiterhin, ob sich nicht andere Kurfürsten und Fürsten finden lassen, die sich ihrer Probleme annehmen können, da die Hochstifte Würzburg und Bamberg, sowie die Markgrafschaft Brandenburg diesen Rechtsstreit bereits seit einigen Jahren mit der fränkischen Ritterschaft führen, ohne dass es jemals zu einer Entscheidung kommt.
Bischof Konrad von Thüngen zweifelt nicht daran, dass die gegenwärtigen 99 Anwesenden mitbekommen haben, wie er vor dem Reichsrat im Sinne der fränkischen Ritterschaft verhandelt hat. Dieses Anliegen entspricht der üblichen Rechtsprechung und wird wahrscheinlich beschlossen werden.
Bischof Konrad von Thüngen ist optimistisch, der Ritterschaft bald mitteilen zu können, dass ihr Antrag auf rechtliche Austragung ihrer Beschwerden bewilligt wird. Falls dies nicht geschehen sollte, kann er ohne sein Domkapitel keine genauere Auskunft über ein weiteres Vorgehen geben. Um den Frieden zu wahren bietet er den zum Hochstift Würzburg gehörigen Rittern an, ihnen zusammen mit seinem Domkapitel eine Antwort zu geben und ihnen Recht zukommen zu lassen.
Bischof Konrad von Thüngen beauftragt die Ritterschaft und seine Lehnsmänner, darunter die von Henneberg (Hennenbergk), von Castell (Castel) und von Limpurg (Limpurg), sich in Rüstung zu begeben.
Bischof Konrad von Thüngen beauftragt abermals die Ritterschaft und seine Lehnsmänner, darunter die von Henneberg (Hennenbergk), von Castell (Castel), von Wertheim (Wertheim), von Hohenlohe (Hohenlohe), von Eisenberg (Eisenberg), von Limpurg (Limpurg), von Heideck (Haideck) und von Schwarzenberg (Schartzenberg), sich in Rüstung zu begeben.