3. Die Ritterschaft möchte von den Fürsten und Herren, denen sie dienen, geachtet und miteinbezogen werden. Da ihnen viel von diesen genommen wird, haben sie das Recht darauf, sich zu vereinen.
Sebastian von Rotenhan (Sebastian vom Rottenhan) setzt Bischof Konrad von Thüngen darüber in Kenntnis, dass Grafen, Herren und Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt einen Vertrag miteinander schließen. Darin wird festgehalten, sollte einem der Vertragspartner wider geltendes Recht Schaden zugefügt werden, sei es gegen seine Behausung oder Ländereien, und Hauptmann und Räte des betreffenden Orts der Rechtsverletzung zustimmen, sollen die anderen Vertragspartner dem Geschädigten zu Hilfe kommen. Sebastian von Rotenhan schickt dem Bischof eine Kopie des Hauptartikels.
Sollte einer der Vertragspartner von einer oder mehreren Personen ohne vorherige Absprache oder rechtliche Grundlage befehdet, gefangen genommen oder in seinem Zuhause, Stadt, Schloss oder Flecken angegriffen und belagert werden, soll dieser den Vorfall beim Hauptmann des zuständigen Ritterkantons anzeigen und den oder die Beschuldigten beschreiben. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Partner, die wissentlich Verbrechen begehen oder sich in offenen Krieg oder Fehde begeben.
Der Vertrag auf dem Rittertag zu Schweinfurt wird geschlossen, da die Vertragspartner sehen, wie anderen Adligen unrechtmäßig Güter entwendet werden.
Kaiser Karl V. hat vor, den Gemeinen Pfennig von den fränksichen Adligen einzunehemen. Die fränkischen Fürsten teilen der Ritterschaft mit, dass sie vorhaben den Kaiser in seinem Vorhaben zu unterstützen.
Die Hauptmänner der sechs Ritterkantone und andere Grafen, Herren und Ritter verfassen auf dem Rittertag zu Schweinfurt ein Schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, in dem sie ihm mitteilen, dass sie Kaiser, Kurfürsten, Fürsten und Stände auf dem kommenden Reichstag - oder später den Stadthaltern und dem Reichsregiment zu Nürnberg (Nuremberg) - ihre Beschwerden, die sie auf dem Rittertag formuliert haben, vortragen wollen. Möchte der Bischof den Vortrag dieser Beschwerden vor dem Kaiser verhindern, so soll er der Ritterschaft behilflich sein und bei althergekommenen Vereinbarungen bleiben. Er soll seinen Räten befehlen, mit den Abgesandten der Ritterschaft zu reisen, damit sie sich gemeinsam vor dem Reichsregiment gegen die Einführung neuer Abgaben einsetzen können.
Bischof Konrad von Thüngen antwortet auf ein Schreiben der Ritterschaft und sagt, dass die Beschwerdeartikel, um die es in dem Schreiben geht, weder bei diesem beigelegt sind, noch, dass er diese erhalten hat. Er weiß auch nichts von alten Verträgen, die in dem Schreiben erwähnt sind. Ihm ist nur ein Vertrag bekannt, der vor 60 Jahren von Bischof Johann von Grumbach und dessen Domkapitel verfasst wurde und und sich seit dem in Gebrauch befindet. Sollten weitere Beschwerden vorliegen, sollen ihm diese vorgetragen werden. Er erklärt sich jedoch bereit, den Vertrag, den die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt verfasst hat, anzuerkennen.
Personen, die auf dem Rittertag zu Schweinfurt abwesen waren, sollen ein Bekenntnisschreiben darüber abgeben, dass sie den dort geschlossenen Vertrag anerkennen. Diejenigen, die dies nicht tun wollen und sich von der gemeinen Ritterschaft abgrenzen, sollen sich dementsprechend äußern. Diese sollen zukünftig nicht mehr unterstützt und zu keinem Rittertag mehr eingeladen werden. Von den sechs Ritterkantonen nehmen fünf den Vertrag an. Nur das Ritterkanton Altmühl (altmul) möchte zuvor die Genehmigung ihres Herrn einholen.
Bischof Konrad von Thüngen will eine Reiterei zu Pfalzgraf Ludwig V. (pfaltzgrafe Ludwigen) schicken, doch seine Amtsleute und Diener verweigern sich dem. Als er sie doch dazu bewegen kann, wird der Reiterdienst widerrufen. Daraufhin kündigen etliche Personen ihr Amt auf. Dies wird der Ritterschaft in schriftlicher Form auf dem Rittertag zu Schweinfurt mitgeteilt. Es sollen sich etliche vom Adel in seinen Dienst begeben.
Es soll etliche Schmähreden, Bischof Konrad von Thüngen und sein Domkapitel betreffend, auf dem Rittertag zu Schweinfurt geben, die später weiter verbreitet und gedruckt werden. In diesen wird gesagt, dass sich der Bischof ungebürlich verhalten hätte. Er bietet den Grafen, Herren und der Ritterschaft jedoch an, sollten sie sich mit ihren Diensten und Anderem dem Hochstift gegenüber treu verhalten, wie es ihre Vorfahren getan haben, will er sie nach geltendem Recht vor nicht gerechtfertigter Gewalt schützen und so handeln, wie es ihm als Fürst des Reichs möglich ist.