Fries verweist für die Landkapitel auf das Wort gaistlichkait.
Im Bistum Würzburg gibt es zwölf Erzpriester. Davon gibt es zehn in der Stadt selbst und zwei auf dem Land. Jeder von ihnen richtet nur in einem bestimmten Teilbereich: Wucher, Ketzerei, Simonie, Bann, Ehe, Ehebruch, Morgengabe, Zehnt, Geburt, Raub und Gelübdebruch beziehungsweise Meineid. Diese Teilbereiche werden Capitalia Ruralia genannt. Außerdem können die Erzpriester über die, die ein Verbrechen gegen geistliche Autoritäten begehen, richten sowie über folgende Angelegenheiten und Personen: Kirchendiener, Widemleute, Leute, die öffentlich Buße tun, Witwen, Waisen, Arme, Pilger und Wallfahrer, Leute, denen etwas vom weltlichen Gericht versagt wurde, und Leute, die Diebstahl geistlicher Güter oder Kirchenbruch begehen.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des zweiten Erzpriesters fallen drei Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Das erste Landkapitel ist Mellrichstadt (Melrichstat), das zweite Coburg (Coburg) und das dritte Geisa (Geisen Büchen). Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechant und Kämmerer.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des vierten Erzpriesters fallen zwei Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Das eine Landkapitel ist Weinsberg Weinsperg und das andere ist Bödigheim ( Butenkhaim). Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des fünften Erzpriesters fallen zwei Landkapitel. Das eine Landkapitel ist Ochsenfurt (Ochsenfurt) und das andere ist Bad Mergentheim ( Mergethaim). Zum Landkapitel Ochsenfurt gehört auch die Pfarrei St. Burkard mit dem umliegenden Stadtteil und noch einigen anderen Pfarreien. Das Landkapitel Bad Mergentheim war zuvor in Weikersheim ( Weickardshaim). Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des sechsten Erzpriesters fiel bislang nur ein Landkapitel mit dazugehörigen Pfarreien in Iphofen (Iphoven). Vor einiger Zeit kam ein zweites Landkapitel in Schlüsselfeld ( Slusselueld )dazu. Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des siebten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Karlstadt (Carlstat) und hat einen Dechanten und einen Kämmerer. Es erstreckt sich bis in die Buchen nahe an Fuld und in die Grafschaft Wertheim.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des dritten Erzpriesters fallen drei Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Das erste Landkapitel ist Schwäbsich Hall ( Hall am Cochen), das zweite Crailsheim ( Crailshaim) und das dritte Ingelfingen ( Ingelfingen). Das Landkapitel Ingelfingen wurde dorthin von Bischof Rudolf von Scherenberg verlegt, nachdem es ursprünglich zu Künzelsau (Contzelsaw) gehört hatte. Fries verweist in diesem Zusammenhang auf den Eintrag zu Künzelsau. Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Bischof Rudolf von Scherenberg schließt ein Bündnis mit den Grafen Albrecht und Kraft IV. von Hohenlohe, worin diese vereinbaren, die Verlegung des Landkapitelsitzes Künzelsau (Contzelsaw) nach Ingelfingen (Ingelfingen) zu achten.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Bischof Rudolf von Scherenberg verlegt das Landkapitel bis auf Widerruf von Künzelsau (Contzelsawe) in die hohenlohische Stadt Ingelfingen (Ingelfingen).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.