Konrad von Aufseß (Aufsas), der ein Feind des Hochstifts Würzburg ist, wird mit Bischof Johann von Grumbach versöhnt. Erneut gerät er mit Bischof Rudolf von Scherenberg in Konflikt und wird mit diesem vertragen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Aufseß, Otto von und zu: Geschichte des uradelichen Aufseß'schen Geschlechtes in Franken, Berlin 1888.
Konrad von Aufseß (Aufsas) befindet sich etliche Jahre nach seiner ersten Fehde gegen Bischof Rudolf von Scherenberg erneut in einem Konflikt mit dem Hochstift. Der Streit wird von Graf Wilhelm von Henneberg beigelegt.
Aufseß, Otto von und zu: Geschichte des uradelichen Aufseß'schen Geschlechtes in Franken, Berlin 1888.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Konrad von Aufseß (Aufses) legt auf Vermittlung seine Fehde gegen Rudolf von Scherenberg nieder und schwört Urfehde.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Konrad von Aufseß und Bischof Rudolf von Scherenberg beenden ihre Fehde endgültig.
Auch Apel von Aufseß (Aufsas), Bruder des Konrad von Aufseß, verträgt sich mit Bischof Rudolf von Scherenberg.
Der Bamberger Bischof Heinrich Groß von Trockau versöhnt Hans von Aufseß (Aufsas) mit Bischof Rudolf von Scherenberg.
Bischof Lorenz von Bibra schlichtet einen Streit um einen Rasen zwischen dem Abt und dem Konvent zu Aura (Aura) mit der Gemeinde Kleinbrach (Clain Brach im ambt Aschach) und ihrem Schultheißen und Dorfmeister.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt und Markgraf Albrecht II. Alcibiades schließen auf Vermittlung des Domkapitels folgenden Vertrag: Der Markgraf solle von kriegerischen Handlungen gegen das Hochstift absehen und alle Forderungen gegen Würzburg fallen lassen. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass Bischof Melchior dem Markgrafen 220.000 Gulden in Münzen zahle und die Schulden des Markgrafen in Höhe von 300.000 Gulden übernehme. 100.000 Gulden sollen am 09. Juni 1552 und die übrige Summe am 01. Juli 1552 in Forchheim (Vorchheim) gezahlt werden. Zudem müsse das Hochstift Würzburg auf den Erbschutz über das Kloster Ebrach (Kloster Ebrach) verzichten, den Konrad von Thüngen erwirkt hatte. Mit dieser Vereinbarung solle die Zwietracht zwischen dem Hochstift und dem Markgrafen beendet werden. Albrecht II. Alcibiades sichert zu, das Hochstift in Zukunft nicht mehr zu überfallen, sondern zu schützen.
Ergänzend zu dem Vertrag zwischen Bischof Melchior von Giebelstadt und Markgraf Albrecht II. Alcibiades vom 21. Mai 1552 werden noch sechs zusätzliche Vereinbarungen beschlossen: 1) Da der Bischof die geforderte Summe Bargeld nicht vollständig aufbringen könne, solle er die Differenz in Silbergeschirr begleichen. 2) Der Bischof habe die Schulden des Markgrafen zu übernemen, die er zwischen dem 21. Mai 1552 und dem 06. Oktober 1552 aufnehme. 3) Der Bischof solle dem Markgrafen folgendes militärisches Gerät ins Feldlager überstellen: Zwei Doppelgeschütze (doppel karthaunen), ein Geschütz (notschlangen) und zu jedem Geschütz 200 Stück Kugeln in drei Größen mit 200 Zentner Pulver und zusätzliche 200 Zentner Pulver. 4) Nach dem Vertrag vom 21. Mai 1552 stehe den Markgrafen das Würzburger Amt Mainberg (Mainberg) zu, es sei denn, Wilhelm von Grumbach (Grumbach) setzte sich dafür ein, dass es weiterhin würzburgisch bleibe. Der Bischof solle Wilhelm von Grumbach dafür eine Summe, die der Markgraf dem Grumbacher versprochen habe, angemessen ersetzen, indem er die Lehen des Wilhelm von Grumbach in Eigengut umwandele. Dieser Vorgang dürfe aber nicht ohne die Bewilligung des Markgrafen geschehen. 5) Bischof Melchior solle Christof von Steinrück ( Stainrücken) bezüglich einer alten Urfehde auszahlen. 6) Bischof Melchior solle die Legata, die Bischof Konrad von Bibra einem Konrad von Bibra (Bibra) und dessen Schwester verschafft habe, bezahlen.
Ein Streit zwischen Familienmitgliedern derer von Erthal (Hans Jörg und Christof Heinrich) und den Münnerstädter (Munerstatt/ Munrichstatt) Eremiten bezüglich des Zehnten auf Bocklater Gemarkung (uff Boklater markung) wird vertragen.