Graf Berthold von Blassenberg (Blassenberg) trägt den Zehnt in den Dörfern Findendorf (Findendorf, heute Wüstung), Rimelndorf (Rimelndorf, heute Wüstung), Prötzelsdorf (Prozensdorf, Wüstung, heute als Waldname erhalten), Witindorf (Widendorf, heute Wüstung) und Schweinsberg (Swinsberg, Wüstung bei Isling) vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen. Da jedoch das Kloster Langheim (Closter Lanckhaim) die Obrigkeit, das Recht und die Gerechtigkeit über die betreffenden Orte besitzt, werden die Zehntrechte dem Kloster Langheim vom Würzburger Bischof Gebhard von Henneberg zugesprochen. Graf Berthold von Blassenberg erhält dagegen das von Bischof Eberhard von Bamberg dem Kloster Langheim übereignete Vorwerk Dobene (Dobene). Den dortigen Zehnt trägt er als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Otto II. von Pfalz-Mosbach beschließen, dass Bischof Gottfried sein Leben lang Stadt und Schloss Lauda (Lauden) nicht wieder ablösen soll, Stadt und Schloss werden aber dem Landgericht Würzburg (Landgericht des Hertzogtumb Francken) unterstellt. Dies betrifft auch folgende Orte: Simmringen (Someringen), Gaurettersheim (Gayrettershaim), Euerhausen (Eurhausen) Höttingen (Hettingen), Gützingen (Gutzingen), Tiefenthal (Dieffental), Eßfeld (Osfelt) und Eisingen (Eisingen).
Bischof Rudolf von Scherenberg versöhnt sich mit Fritz Apel (Apel).
Graf Wilhelm von Henneberg, Amtmann des Reichs in Schweinfurt, schlichtet den Streit zwischen der Stadt Schweinfurt und dem Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg über die Zentgerichtsbarkeit in Schweinfurt. Dabei wird festgesetzt, dass der Bischof die begonnene Landgerichtssitzung beenden und für die nächsten zehn Jahre auf seine Forderungen gegenüber den Schweinfurtern verzichten soll. Auch nach Ablauf dieser Frist sollen beiden Parteien einander keinen Schaden zufügen.
Konrad Arnold (Arnold) versöhnt sich nach Vermittlung durch Herzog Otto II. von Pfalz-Mosbach wieder mit dem Hochstift Würzburg.
Auf dem Reichstag zu Köln wird beschlossen, dass Ludwig von Hutten (Huten) Schloss, Amt und die Stadt Lauda (Lauden) an Bischof Lorenz von Bibra abtreten muss, da das Hochstift Würzburg ein ewiges Wiederlösungsrecht besitzt. Der Betrag wird auf die einst von Ludwig von Hutten (Huten) gezahlte Summe festgelegt, 4000 Gulden soll er zusätzlich für entstandene Schäden erhalten.
Bezüglich der zum Kloster Amorbach gehörenden Frondienst, Dienste, Atzungen und läger, die der Bischof von Würzburg und der Erzbischof von Mainz beanspruchen, schlägt Kanzler Kilian Münch (Munch) eine Lösung vor.
Heinrich, Dietrich und ihr Vetter Erhard Truchsess von Wetzhausen (Dietz und Haintz Gebruedere und Erhart ir Vetter Truchsessen von Wetzhausen) machen Forderungen geltend, dass ihr Vetter Philipp Truchsess von Wetzhausen keine älteren Rechte am Markt Langheim (Marckt Lanckhaim) habe. Daraufhin schlichtet Bischof Lorenz von Bibra die Angelegenheit: Heinz, Dietz und Erhard erhalten die eine Hälfe des Lehens und Philipp der Jüngere die andere.
In einem Vergleich gibt Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt Hans Jörg von Thüngen (Thungen zu Langwindorff) das Fischwasser auf der Saale zwischen den Dörfern Langendorf (Langendorf) und Westheim (Westhaimb) als Lehen ein. Jährlich soll Thüngen dem Stift fünf Gulden an Martini zahlen. Auch ohne die Einwilligung des Stifts darf das Fischwasser den Besitzer wechseln. Festgeschrieben wird jedoch eine Ablösesumme von 20 Gulden und einen Gulden als Handlohn.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt schließt einen Vertrag zwischen Bastian von Geyer (Geier) und dessen Untertanen zu Allersheim (Aldershaim). Sie müssen die Frone, die sie ihm jährlich in das Ingolstädter Schloss zu entrichten haben, in Giebelstadt abliefern, solange das Schloss umgebaut wird oder falls es verkauft werden sollte.