Es besteht die Möglichkeit, Geleit für die Reise zu einem Reichstag sowie den Aufenthalt ebendort zu ersuchen.
Ist ein Fürst durch den Besuch eines Reichstages abwesend, sollen dessen Güter unter allgemeiner Aufsicht stehen und in Ordnung gehalten werden.
Herzog Friedrich III. von Sachsen (Hertzog Friderich) und Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Johanns zu Sachsen) lassen eine Schrift ausgeben. Diese besagt, dass die Lehensmänner sowie die armen Leute, welche der Ritterschaft im Raum Coburg (Coburgischen) und weiteren Adeligen unterstehen, aus Würzburg (Wurtzburgisch), Bamberg (Bambergisch) und der Markgrafschaft Brandenburg (MarggrafischHertzog wilhelmen) einen seligen Brief ausstellen lassen, womit sie von der Abgabe befreit sind. Dies geschieht vermutlich deshalb, da auf dem Reichstag zu Augsburg (Augsburg) ein Beschluss gefasst wird, welcher jedem Fürsten vorschreibt eine Abgabe zur Finanzierung der königlichen Regierung und des Kammergerichts beizusteuern.
Bischof Lorenz von Bibra und dessen Domkapitel antworten wiederum auf die Rückmeldung der Gesandten der Ritterschaft. Sie sichern der Ritterschaft ihre Unterstützung bei deren Anliegen zu. Der Bischof und dessen Domkapitel sind sich bewusst, dass das Hochstift dem Adel beisteht und sich der Bischof um deren Anliegen kümmert. Die Städte und Landschaften fühlen sich in ihren Rechten und Freiheiten vom Adel eingeschränkt, weshalb sie eine Niederschrift jener nach dem alten Recht fordern. Diese Forderung resultiert aus den Beschlüssen des Reichstags zu Augsburg. Lorenz von Bibra hatte sich zum Zeitpunkt des Beschlusses unparteiisch verhalten, wodurch die Abgabe eingeführt wurde. Nun beschließt er auf die Forderung der Ritterschaft eine Antwort zu geben.
Der Adel schickt eine Botschaft gemeinsam mit der Nachricht der Fürsten an den Kaiser und das Reichsregiment. Dabei wird folgende Forderung gestellt: Der Artikel im Reichsabschied, den Adel betreffend, soll noch einmal geändert werden und nicht zwingend vorgeschrieben sein.
Die Ritterschaft in Franken und anderer Orte haben sich darauf geeinigt sich dem Beschluss des Reichstags zu Augsburg zu widersetzen und fordern eine Handhabung nach altem Recht. Die Abgabe stellt eine Neuerung dar, die der Regelung des alten Rechts widerspricht. Aufgrunddessen fordern sie eine gerichtliche Abhandlung.
Der Kaiser bezieht sich bei seiner Forderung zudem auf eine Ordnung, die beim Reichstag zu Köln (Coln) beschlossen wurde. Diese besagt, wie Frieden, Rechte und Gerechtigkeit im Land gehalten werden sollen. Maximilian I. weist darauf hin, dass auch die Ritterschaft sich verpflichtet, diese Ordnung einzuhalten.
Bischof Friedrich von Wirsberg zieht unter Berufung auf das zugesicherte Geleit auf den Reichstag zu Augsburg (Augsburgk).
Bischof Friedrich von Wirsberg setzt auf dem Reichstag zu Augsburg (Augsburg) vor Kaiser Ferdinand I. persönlich einen Steuersatz für das Empfangen von Lehen fest.
Bischof Friedrich von Wirsberg setzt in der kaiserlichen Kammer auf dem Reichstag zu Augsburg (Augspurgk) die zu erhebende Steuer für das Empfangen eines Lehens fest.