Wie weit der Rothenfelser (Rottenfelser) Wildbann geht, wird anhand der Gemeinde Wiesenfeld (Wisenueld) erklärt: Rechts vom Haus zu Rothenfels geht der Wildbann bis Hofenlaur zur Mitte des Mains und bis Munchfelle zu den Gassen. Zudem von der Staig bis an die Albach und von dort wieder bis Hofenlaur zur Mitte des Mains. Außerdem wird bestimmt, dass niemand im selben Wildbann jagen soll, wie die Amtleute zu Rothenfels (Rotenfels), denn sie haben das Lehen vom Bischof von Würzburg erhalten.
Das Lehen Rudersthal wurde zusammen mit dem Amt Trimberg gekauft.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Lamprecht von Bibra (Lamprechten von Bibra) Schloss und Amt Rothenfels (Rottenfels) für 400 Pfund. Die Ablösesumme beträgt 4000 Pfund.
Wie aus dem Lehen (Rübelberg) im Amt Auersberg wieder Eigentum des Hochstifts wurde, ist im Liber Feudorum Alberti nachzulesen. Das Dorf wird auch Reulbach (Reulbach) genannt, darüber, wie es zum Amt Auersberg kam, hat Fries keine Informationen. Das Dorf leistet dem Hochstift Erbhuldigung.
Andreas und Wilhelm von Rieneck (Endressen vnd wilhelmen die voit von Rineck) verpfänden ihr Viertel Anteil am Schloss und Amt Rothenfels samt aller Zugehörungen an Heinrich von Callenberg (heintz von Callenberg) und seine Frau Anna (anna seine hausfraw) für 3500 Gulden. Bischof Johann von Brunn bewilligt den Verkauf und die Widerlösung.
Die Vormünder von Georg Voit von Rieneck ( Gotz voits von Rineck) haben seinen Anteil an Stadt und Amt Rothenfels (Rottenfels) mit allen Zu- und Eingehörungen an Ritter Eberhard von Riedern (hern Eberharten von Riedern Ritter ) für 3200 Gulden verkauft. Dem Verkauf stimmen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und das Domkapitel zu.
Gottfried von Rieneck (Gotz von von Rineck) und Eberhard von Rieden (Eberharten von Ridem) haben zusammen ein Viertel Anteil an Schloss und Amt Rothenfels, die von Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel für 4775 Gulden verpfändet wurden. Ein weiteres Viertel war an Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) und Eberhard von Rieden dem Älteren (Eberharten Riden dem eltern ) für 1750 Gulden verpfändet. Die Hälfte seines Viertels hat Gottfried von Rieneck an Eberhard von Rieden für 2000 Rheinische Gulden verpfändet. Alle Gerechtigkeiten am anderen Viertel können er oder seine Erben von Sebastian von der Tann und Eberhard von Rieden dem Älteren für 1750 Gulden auslösen, sofern sie ihnen gehören. Dies hat Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bewilligt. Eberhard von Rieden und seine Erben können also insgesamt zwei Achtel für 2000 und 1750 Gulden auslösen. Dem Hochstift obliegt es, die Auslösung vorzubehalten.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat ein Achtel Anteil an Schloss, Stadt und Amt Rothenfels (Rottenfels) mit allen Zugehörigkeiten, Ablösung und Gerechtigkeiten ebenso wie zwei Viertel von Gottfried Voit von Rieneck(Gotz voiten von Rineck) inne. Diese Anteile bekam Ritter Eberhard von Rieden (Eberharten von Ridern Ritter), die Verpfändung an Gottfried Voit von Rieneck wurde auf Eberhard von Rieden übertragen. Diesen Anteil wiederum hat dieser mit Bewilligung Bischof Gottfried Schenk von Limpurg an Philipp Voit von Rieneck (philips voiten von Rineck) gegeben.
Ein Gehölz in der Mark bei Memmelsdorf (Memelsdorff) hat Wilhelm von Memmelsdorf (wilhelm von Memelsdorf) von Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Stift bekommen. Das Gehölz war davor eine Zugehörung von Schloss und Amt Schenkenau.
Es wird ein Vertrag um die Leibbede geschlossen zwischen dem Stift und den Stiftseigenen Einwohnern in den Dörfern um Wertheim (wertheim) im Amt Rothenfels (Rottenfels).