Bischof Herrmann von Lobdeburg schuldet dem Kloster Frauenroth 750 Mark in Silber, die er zum Kauf der Burg Botenlauben brauchte. Dafür gibt er dem Kloster 500 Mark und verschreibt ihm die Dörfer Elfershausen (Elvernshausen), Egenhausen (Egenhausen) und Machtilshausen (Machtholdshausen) auf Wiederlösung.
Die Eheleute Graf Otto und Gräfin Beatrix von Henneberg-Botenlauben verkaufen daraufhin ihre Burg Botenlauben mit all seinen Besitzungen für 120 Mark Silber Bischof Herr. Bei diesen Besitzungen handelt es sich im einzelnen um die Dörfer Seidingstadt (Seidingstatt), Siegelfeld (Sichisfeld), Billingshausen (Bebeltshausen), Haindorf (Hagin dorff), Rentwertshausen (Ratswindshausen), Oerlenbach (Ellenbach), Haselbach (Haselbach), Heßles (Heffler), Reiterswiesen (Reitersswisen), Iringshausen (Irungshausen), Kirches (Kirches), Sundersdorf (Sunterssdorf), Stupfel (Staphel), Nüdlingen (Nutlingen), Hilpertshausen (Hilpertshausen), Schönau a. d. Brend (Schonaw), Altenbrend (Brend), Wegfurt (Wegefurth), Wildbronn (Wiltbron), Wiebach (Wiebach), Frankenheim (Frankenhaim), Heustreu (Hewstrew), Euerdorf (Urtdorff), Elfershausen (Elverichshausen), Machtilshausen (Machtoldshausen), Bodenlauben (Bottenlauben). Von der Summe erhält das Kloster Frauenroth (closter Frawenrod) Achteinhalb Mark Silber. Da Bischof Hermann von Lobdeburg das nötige Bargeld nicht aufbringen kann, verpfändet er dem Kloster die Güter des Stifts in Egenhausen und den Zehnten in Machtilshausen und Helmershausen (Helfrichshausen) für 500 Mark Silber auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Graf Friedrich von Henneberg 2800 Gulden. Deshalb verpfändet er diesem Schloss und Amt Botenlauben (Botenlauben). Von dieser Verpfändung ebenfalls betroffen sind Aschach (Aschach), Sternberg (Sternberg), Königshofen im Grabfeld (Konigshoven), Eyershausen (Ischershausen) und Lind (Linden).
Regesta sive rerum Boicarum autographa XI, hg. v. Carl Heinrich von Lang, Josef Widemann, Maximilian Freiherr von Freyberg u. Georg Thomas Rudhart, München 1847.
Bischof Johann von Egloffstein erhöht die Pfandsumme auf Botenlauben um 400 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt Graf Friedrich von Henneberg und dessen Sohn eine Verschreibung, wonach Botenlauben (Botenlauben) in deren Lebenszeit nicht mehr abgelöst werden soll. Falls beide ohne männliche Nachkommen sterben, verringert sich die zur Ablösung nötige Summe um 1000 Gulden. Die beiden Grafen übergeben dem Bischof daraufhin ein Revers.
Dietrich von Obersfeld (Obersveld) besitzt einen Hof unter der Burg Botenlauben (Botenlauben) als Burglehen, welches er auf der Burg verdienen muss. Nachdem er ohne männliche Nachkommen stirbt, verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg dieses heimgefallene Burglehen an Philipp von Milz (Miltz).
Die Grafen von Henneberg kaufen von der Niederadelsfamilie von Witzleben (Witzleuben) ein Burggut zu Botenlauben (Botenlauben). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind der Zoll von Euerdorf (Eurdorff), Sulzthal (Sulztal) und Wirmsthal (Wurmbstal) sowie die Müdesheimer (Mutishaim) Lehen.
Burg und Amt Botenlauben (Botenlauben) bleiben bis zum 15.02.1521 in den Händen der Familie Steinrück (Stainrück), bis Bischof Konrad von Thüngen Burg und Amt wieder auslöst.
Bischof Konrad von Thüngen kauft von den Vettern Wilhelm und Moritz von Wiesentau (Wissentaw) ein Burggut zu Botenlauben (Botenlauben). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind Güter in Eltingshausen (Eltingshausen im Amt Ebenhausen), ein Burggut in Trimberg (Trimperg) sowie der Zehnt von Reuchelheim (Reuchelnhaim).
Den halben Zoll in Eltingshausen tragen die Vetter Wilhelm und Moritz von Wiesenthau (Wilhelm vnd Moritz von Wisentaw veteren) zusammen mit 4 Morgen Wiesen und anderen Gütern vom Stift Würzburg als Mannlehen. Sie verkaufen alles zusammen mit zwei Burggütern bei den Burgen Trimburg und Botenlauben, wie die Nachtragshand anmerkt, Bischof Konrad von Thüngen für 130 Gulden.