Die Kirche St. Martin in Osterburken (Burckhaim vf dem Otenwald) mit allen dazugehörigen Rechten wird von Ludwig dem Frommen an Bischof Wolfgar und dessen Hochstift übereignet. Diese Schenkung wird später von Ludwig dem Deutschen und Arnulf bestätigt. Von diesen Bestätigungen ebenfalls betroffen sind Nerstain (Verschreibung für Nierstein), Ingelheim (Ingelnhaim), Bad Kreuznach (Creutzenach), Groß-Umstadt (Umbstatt), Lauffen (Lauffen), Heilbronn (Hailpron), Stöckenburg (Stokenburg), Bad Königshofen (Konigshoffen), Schweigern (Schwaigern), Bad Windsheim (Windshaim), Gollhofen (Golhofen) und Willanzheim (Wielandshaim).
Monumenta Boica 28, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1829.
Württembergisches Urkundenbuch 1, 1849.
Regesta Imperii I. Die Regesten des Kaiserreichs unter den Karolingern 751-918, hg. v. Engelbert Mühlbacher u. Johann Lechner, Nachdruck der 2. Aufl. Innsbruck 1908 - Hildesheim 1966.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Dorf, Burg und Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) gehörten einst den Babenbergern (Graven von Bamberg). Als jedoch Graf Adalbert und sein Bruder Heinrich gegen das Reich und das Hochstift Würzburg handeln, werden ihre Güter von König Ludwig eingezogen und die beiden Dörfer Frickenhausen (Frickenhausen) und Prosselsheim Bischof Rudolf und seinem Stift als Entschädigung für entstandene Schäden gegeben. Aufgrund seiner Vergehen wird Graf Adewert nun Adelhast genannt.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Die Stadt Gelnhausen und ihre Bürger erhalten von Kaiser Friedrich I., König Heinrich VI., Richard von Cornwall, König Rudolf I. und Kaiser Ludwig IV. der Bayer die Reichsfreiheit. Die betreffenden Urkunden werden entweder auf Latein oder Deutsch ausgestellt.
Kaiser Friedrich I. übergibt sechs Morgen Weingarten am Brunberg (Brunberg) (südlich von Heidingsfeld) dem Hochstift Würzburg. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind das Testamentierrecht der Domherren und der Hof Katzenwicker (Katzenweikher) in Würzburg.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Kaiser Karl IV. verleiht dem Ganerbendorf Gelnhausen (Gailnhausen die ganerben daselbst) nach dem Modell des Ganerbendorfs Friedberg (Ganerben zu Fridburg) die Privilegien der Reichsfreiheit.
König Wenzel IV. kauft im Namen der böhmischen Krone das Dorf Prichsenstadt (Brisendorf) und erhält von seinem Vater Kaiser Karl IV. die Freiheit aus dem Dorf eine Stadt zu machen und darin ein Halsgericht aufzurichten. Das Stadtrecht soll dem Stadtrecht von Sulzbach (Sultzbach) entsprechen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
König Wenzel IV von Böhmen nennt das heutige Prichsenstadt ab dem Jahr 1391 statt Brisendorf nun Brisenstat und bestätigt den Bürgern, die Freiheiten, die ihnen Kaiser Karl IV. verliehen hatte.
König Sigismund von Luxemburg erneuert die Reichsfreiheit für Gelnhausen (Gailnhausen).
König Friedrich III. erneuert die Reichsfreiheit für Gelnhausen (Gailnhausen).
Beim Tod ohne nähere Erben fällt der Nachlass, wenn nur die Kinder der Brüder und Schwestern als nächste Verwandte vorhanden sind, auf diese. Sie erben jedoch nicht entsprechend dem Stamm, sondern in die Häupter entsprechend einer Verordnung Kaiser Karls V. Da heißt, das Erbe wird unter ihnen zu gleichen Teilen ausgegeben.