In der Königshofener (Konigshover) Leibbede müssen beim Tod eines leibeigenen Mannes das beste Hemd und beim Tod einer leibeigenen Frau das beste Kleid als Abgabe entrichtet werden.
In Königshofen (Königshofen) und seiner nächsten Umgebung leben etwa 60 Leibeigene. Der Keller zu Lauda (Lauden) besitzt ein Verzeichnis über diese Personen und ihre Abgaben.
In Stadt und Amt Lauda (Lauden) ist es seit altem Herkommen üblich, dass wenn sich ein fremder Leibeigener mit Wissen seines Leibherren dort niederlässt und Jahr und Tag nicht gefordert wird, der Würzburger Obrigkeit zusteht. Von dieser Regelung sind jedoch die Leibeigenen, die zu Mainz gehören, ausgenommen.
Viele Leibeigene aus dem Amt Lauda (Lauden) unterstellen sich S. Valtin ohne das Wissen ihrer Obrigkeit und wollen ihre Abgaben, die leibbete und den doetfal, nicht mehr bezahlen. Sie werden aber angewiesen, ihre Abgaben weiterhin zu entrichten.
Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach und seine Vorfahren sind Pfandherren von Amt und Stadt Lauda (Lauden) gewesen, die dem Hochstift Würzburg gehört haben. Von den Leibeigenen des Hochstifts in Königshofen (Tauberkonighofen) haben sie daher 20 Gulden in Münzen verlangt. Die Leibbede von Königshofen hat aus diesem Grund auch die Hertzog leibbet geheißen, und als das Pfand an die Grafen von Rieneck gekommen ist, die Rienische leibbet. Wegen des Pfandes haben die Leibeigenen noch eine weitere Abgabe leisten müssen, den sogenannten schultaissen. Pfalzgraf Otto vermittelt nach einem Streit einen Vertrag zwischen den Leibeigenen in Königshofen und den Bürgern von Lauda. Die Bürger von Lauda sollen, wenn sie in einen Ort ziehen, in dem die Bede erhoben wird, diese entsprechend ihres Vermögens mitfinanzieren. Die Leibeigenen aus Königshofen, die nach Lauda ziehen, müssen keine Leibbede bezahlen. Zuvor haben die Königshofener verlangt, dass sie von der Leibeigenschaft frei wären, wenn sie sich in Lauda niederließen. Die Bürger aus Lauda haben ursprünglich nicht in die Königshofener Leibbede einbezahlen wollen.
Als Amt und Stadt Lauda (Lauden) wieder in Würzburger Besitz übergehen, wird die Höhe der Leibbede von 20 Gulden nicht mehr erreicht. Lorenz Fries vermutet, dass zwei Gründe dafür verantwortlich sein können. Einerseits seien wohl viele Leibeigene gestorben, andererseits wirke sich nach seiner Überzeugung eine Verordnung von Erzbischof Berthold von Mainz negativ auf die Königshofener (Konigshofen) Leibbede aus. Nach dieser Bestimmung dürfe kein Leibeigner, der über ein festes Einkommen verfügt, nach Königshofen ziehen, falls er sich nicht verpflichte, in die Mainzer Bede einzubezahlen. Ferner werden zahlreiche Würzburger Leibeigene, die sich in Königshofen wegen einer Heirat niederlassen wollen, durch die mainzischen Amtleute von Tauberbischofsheim (Bischoffshaim) vertrieben, obwohl sie bereit sind, die Mainzer Bede mitzutragen.
Da in Stadt und Amt Lauda ein fremder Leibeigner dem Bischof von Würzburg untersteht, wenn er Jahr und Tag nicht von seinem Leibherren zurückgefordert wird, weigern sich Bischof Lorenz von Bibra und Bischof Konrad von Thüngen, Eberhard Geyer (Geier) dessen ehemaligen Leibeigenen Hans Apel (Apell), der sich in Distelhausen (Destelhausen) niedergelassen hat und nicht fristgemäß gefordert worden ist, zurückzuschicken.
Der Erzbischof von Mainz, Albrecht von Brandenburg, bricht mit seinen Amtleuten etliche Rechte, die das Hochstift Würzburg bezüglich der Leibeigenschaft in Königshofen (Konigshoffen) besitzt. Fries verweist hierfür auf die Akte Bütthard (Buthert) in der Lade "Leibeigenschaft".
Stefan Eckert (Eckart), der zur rieneckischen (Rienisch) Bede des Amtes Lauda (Lauden) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Barbara Endres (Endress), die zum Amt Lauda (Lauden) gehört, wird für zehn Gulden aus der Leibeigenschaft entlassen.