Konrad Klinckhart (Conrat Klinckhart) empfängt als Mannlehen 2 Morgen Weingarten zu Homburg (Hohenburg), welche das Stift mit 16 Pfund Haller auslösen kann. Auf Bitten des Bischofs Wolfram von Grumbach erteilt Kaiser Ludwig IV. (Kaiser Ludwig der 4) dem Markt Homburg das Stadtrecht, mit dem Recht jede Woche dienstags einen freien Markt abhalten zu dürfen, sowie mit allen Rechtsgerechtigkeiten und Freiheiten, die auch die Stadt Gelnhausen (Gailnhausen) besitzt.
Kaiser Ludwig der Bayer verleiht Eltmann das Stadtrecht nach Gelnhäuser Recht sowie das Recht auf einen Wochenmarkt an jedem Donnerstag. Außer diesen Wochenmärkten dürfen sie jährlich einen Jahrmarkt abhalten.
Zur Zeit, als Kaiser Karl IV. (Kaiser carl der 4) Homburg am Main (Hohenburg) als Pfand besitzt, erteilt er Iphofen (Iphofen) das gleiche Stadtrecht wie Gelnhausen (Gailenhausen) es besitzt und verschiebt den Wochenmarkt in Homburg am Main von Dienstag auf Montag.
Das Privileg des Wochenmarkts bestätigt Bischof Gerhard von Schwarzburg der Stadt Eltmann. Der Wochenmarkt wird dabei mit denselben Rechten versehen, über die auch die Wochenmärkte von Ebern und Seßlach verfügen. Daneben gewährt der Bischof der Stadt ein eigenes Stadtgericht, das dem von Ebern entspricht, wobei sie vom Zentgericht befreit werden. Dennoch sollen sie das Halsgericht mit einem Schöffen beschicken, weil sie weiterhin dem Halsgericht in alllen Dingen unterstehen, wie es in anderen Zenten üblich ist.
Seit Menschengedenken hält die Stadt Röttingen am 29. September (an Sant Michelstag) einen Jahrmarkt ab. Weil dieser jedoch zu wenig Einnahmen generierte, gewährt Bischof Gottfried der Stadt noch einen weiteren Jahrmarkt am 23. April (vf einen ieden Sant Georgen tagk) und das Recht, an jedem Montag einen Wochenmarkt abzuhalten.
Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt insgesamt vier Jahrmärkte in Kissingen: 1. am 3. Fastensonntag (Oculi) 2. am 23. April (St. Georg) 3. am 25. Juli (Jacobi) 4. am 28. Oktober (Simonis et Jude) Außerdem bestätigt er einen allmontaglich wiederkehrenden Wochenmarkt.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt den Einwohnern von Mulfingen (Mulfingen) einen Jahrmarkt zu Simonis et Judae (28. Oktober) und einen am Montag nach Invocait abzuhalten. Außerdem erlaubt er ihnen jeden Montag einen Wochenmarkt abzuhalten.
Bischof Lorenz von Bibra gewährt der Stadt Fladungen (Fladingen) einen neuen Wochenmarkt am Montag und bestätigt die vier alten Jahrmärkte, nämlich den am 22. Februar (vf petri Cathedra), den am 23. April (vf Sant Georgentag), den am 29. Juni (vf petri vnd pauli apostolorum) und den am 25. November (vf Sant Catherinen tag). Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschiebt auf Bitten der Fladunger Bürger diesen Wochenmarkt von Montag auf Samstag.
Nachdem Bischof Lorenz von Bibra die Jahrmärkte der Stadt Fladungen bestätigt hat und ihr einen Wochenmarkt, der am Montag abgehalten wird, gewährt hat, verlegt Bischof Konrad von Thüngen die Jahrmärkte auf Bitten der Bürger auf den 5. Fastensonntag (vf Sontag Judica), auf den 29. Juni (vf petri vnd pauli), auf den Sonntag nach dem 8. September (vf Sontag nach Nativitatis Marie) und den vierten auf den 25. November (vf Catherine). Dafür gibt er ihnen einen besiegelten Brief und das Marktgeleit. Der Tag des Wochenmarkts bleibt bei Montag.
Bischof Melchior gibt der Stadt Fladungen (Fladingen) das Recht, jeden Samstag einen Wochenmarkt abzuhalten.