Der Reichsschultheiß erhebt in Donnersdorf (Danerstorf) im Amt Zabelstein Abgaben, aber Heinrich (VII.) gibt das Dorf wieder frei.
Briefe und Privilegien: Die Briefe und Privilegien des Hochstifts Würzburg sollen auf der Burg Zabelstein (Zabelstein) aufbewahrt werden und dort bleiben. Wenn eines der Dokumente benötigt wird, bekommen der Bischof und seine drei Berater das Dokument vom Amtmann der Burg. Nach der Benutzung soll es wieder auf die Burg gebracht werden.
Amtmann zu Zabelstein: Der Amtmann zu Zabelstein soll vor dem Rat der 21 sein Gelöbnis über seine Privilegien ablegen. Der Amtmann kann nicht vom Bischof abgesetzt werden. Falls er sein Amt niederlegen oder der Rat ihn absetzen möchte, kann der Bischof einen anderen aus dem Rat für das Amt auswählen. Sein Sold wird vom Rat bezahlt.
Friedrich von Seldeneck (Fritzen von Seldeneck) kauft für 3000 Gulden das Amt Zabelstein von Bischof Gottfried Schenk vom Limpurg, der etliche Adlige und Grafen zu Selbschuldnern macht.
Gottfried von Fulbach (Gotz von Fulbach) erlangt aufgrund der Unterhandlung von Christoph Fuchs von Bimbach, Amtmann zu Zabelstein (Cristof Fuchs Marschalck vnd amptmans zum Zabelstain), von Bischof Rudolf von Scherenberg den landesfürstlichen Schutz und Schirm seiner Eigengüter. Dafür verpflichtet er sich, dem Stift Würzburg diese Eigengüter zum Lehen aufzutragen.
Christoph Fuchs von Bimbach ist Marschall des Bischofs Rudolf von Scherenberg, sowie Amtmann zu Zabelstein, Raueneck und Bramberg (Leutzendorf, Cristoff Fuchs, der B. Rudolfen Marschalck, auch Amptman zum Zabelstain, Rauheneck vnd Bramberg). Im Dienst des Hochstifts verliert er viel Geld und Schlachtrösser, die er vom Hochstift erstattet haben möchte. Deswegen gerät er in einen Rechtsstreit mit Bischof Rudolf, der auf die Weise entschieden wird, dass Bischof Rudolf ihm 160 Gulden gibt. Dafür erhält der Bischof von Christoph Fuchs von Bimbach eine Quittung.