Bischof Johann von Brunn leiht sich 3000 Gulden von Reinhard von Ussigheim (Reinharten von Vssigkheim). Dafür verpfändet der Bischof ihm die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach), dessen Leute und Güter. Er ernennt ihn außerdem zum Amtmann und sichert ihm jählich 100 Gulden zu Martini für seine Dienste zu.
Bischof Johann von Brunn nimmt 5000 Gulden von Konrad von Rosenberg (Contz von Rosenberg) und verschreibt ihm im Gegenzug die Stadt und das Amt Iphofen (Jphouen) mit all seinen Gefällen und Nutzungen. Die Öffnung und die Erbhuldigung sind ausgenommen. Er löst die Verschreibung allerdings schon im nächsten Jahr wieder ab. Dazu leihen ihm Johann von Seldeneck der Ältere (Hanns von Seldenck der elter) und sein Sohn Johann von Seldeneck der Jüngere (Hanns der Junger sein sun) 3000 Gulden. Für diese 3000 Gulden verschreibt ihnen Bischof Johann einen jährlichen Zins von 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen.
Nicht fern von Dornheim (Dornhaim) liegen drei Seen, an denen Graf Lienhard von Castell Anteile zu haben glaubt. Deshalb wird zwischen ihm und Bischof Johann von Brunn ein Vertrag geschlossen. Nachdem aber Bischof Johann Stadt und Amt Iphofen (Iphoven) mit allen Zugehörungen für 6000 Gulden an Karl Schenk von Limpurg (Limpurg) verpfändet, erlaubt Bischof Johann, dass Konrad Schenk von Limpurg und seine Erben die Seen zur Hälfte nutzen dürfen, bis die Pfandsumme wieder abgelöst wird. Diese Abmachung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass Bischof Johann den Rechtsstreit mit Lienhard von Castell gewinnt.
Bischof Johann von Brunn nimmt 6000 Gulden von Konrad Schenk von Limpurg (Schenk Conrat von Limpurg) und seinen Brüdern und verschreibt ihnen jährliche 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen (Jphouen), wobei das Amt eingesetzt wird und eine Bürgschaft vorliegt. Zuvor haben sich etliche Geisele gegen die Schenken verschrieben. Bischof Rudolf von Scherenberg löst ihren Erben die 300 Gulden mit der Hauptsumme wieder aus.