Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Stadt und Amt Ebern sowie die Burg Geiersberg den Herren Heinrich, Kaspar und Balthasar von Waldenfels (Haintz Casper und Balthasar) für eine stattliche Summe (vmb 1 namhafftige summa ) und Dietrich Schott (Dietrich Schot)Stadt und Amt Seßlach. Im selben Jahr noch lösen an der Baunach ansäßige Adelige die beiden Ämter und die Burg den Herren von Waldenfels und den Schott für 6033 ungarische und 733 rheinische Gulden wieder ab. Unten stehen die Namen der neuen Pfandnehmer.
Verschiedene Adelsfamilien aus dem Baunachgau nehmen die Ämter Ebern und Seßlach mit der Burg Geiersberg als Pfand. Fries überliefert die Namen der Pfandnehmer: Fuchs von Haßfurt (Fuchs), Lichtenstein (Lichtenstein), Zollner von Rottenstein (Zoller), Schaumberg (Schaunberg), Marschall von Raueneck, von Stein zu Altenstein (Altenstain), Truchsesse zu Brennhausen, Truchsesse zu Wetzhausen, Sternberg, Rotenhan, Humprecht, Fulbach, Schott von Schottenstein (Schot), von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und von Waldenfels. Diese Verpfändung findet sich auch im Liber Contractuum Brunn, f. 311.
Bischof Johann von Brunn verschreibt die erledigten Ämter Ebern und Seßlach den Brüdern Eckhard, Wilhelm und Peter Schweigerer (Eck, Wilhelm vnd Peter den Swaigeren gebruderen) für 8400fl für einen jährlichen Zins von 840fl auf zehn Jahre und verbürgt ihnen das Rechtsgeschäft.
Der Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Lichtenstain Riter) trägt Bischof Rudolf von Scherenberg seine Burg Gemünda bei Seßlach zum Lehen auf. Dafür verschreibt der Bischof ihm 40 Gulden jährlich auf die Bede von Ebern, was mit 800 Gulden wieder auszulösen sei.
Auf die Bede von Ebern verschreibt Bischof Rudolf von Scherenberg Kaspar von Rotenhan (Casper von Rotenhan) jährlich 21 Gulden, wofür dieser ihm verschiedene Eigengüter zum Lehen aufträgt.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Wilhelm, Georg und Burkard von Stein zu Altenstein (Wilhelm, Georg vnd Burchart vom Stain zum Altenstain) jährlich 100 Gulden auf Ebern und löst sie wieder mit 1900 Gulden ab.
Wie sich Clemens und Burkard von Lichtenstein (Clemens und Burchard von Liechtenstain) mit Ewald von Lichtenstein (genantem heren Ewalt) über die behandelten Güter einigten, ist in einer Urkunde festgehalten, die ihnen beim Kauf von Bischof Lorenz übergeben wird.
Bischof Lorenz verpfändet die Veitswiese in Ebern zusammen mit einem halben Forstamt für 220 Gulden dem Eucharius Koslinger ( Eucharius Koslinger ).
Bischof Konrad von Bibra verschreibt mit Bewilligung seines Domkapitels Johann von Stein zu Altenstein (Hans von Stain zum Altenstain) 100 Gulden auf die Bede der Stadt Ebern für 2000 Gulden Hauptsumme.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Einwilligung des Domkapitels Andreas von Stein zu Altenstein (Endress von Stain), Adam von Schaumberg (Adam von Schaunberg), Sebastian von Lichtenstein (Bastian von Lichtenstain) und Johann Fuchs zu Wonfurt (Johanns Fuchs zu Winsfurh) als Vormund der Scholastica von Schaumberg (Scolastica von Schaumberg), der Tochter des verstorbenen Georg von Schaumberg (Jörg von Schaumberg) jährlich 40 Gulden aus den Gefällen der Kellerei zu Ebern für 800 Gulden Hauptsumme.