Kunigunde von Ehenheim (Kunigunde von Ehenhaim) sind Ober- und Unterspießheim für 242 Gulden verschrieben.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet Untereisenheim (Vnder Eisensheim) dem Ritter Werbrecht von Wolfskeel (Werprechten Wolfskelen ritere<>) für 600 Pfund Heller.
Bischof Johann von Egloffstein verschreibt Kleineibstadt auf zwei Jahre dem Karl Truchseß von Wildberg (Carln Truchsessen zu Wiltperg).
Bischof Johann von Brunn verschreibt die Hälfte von Dettelbach (Detelbach) und das Dorf Untereisenheim (Untereisenheim) mit den ihn eigenen Rechten dem Ritter Erkinger von Seinsheim zum Stefansberg (Erckingern von Sainshaim zum Steffansberg riter<>) für 5000 Gulden.
Bischof Johann von Brunn schuldet Konrad von Bebenburg (Conraten von Bebenburg)500 Gulden, wofür er ihm Wein- und Getreidegült sowie andere Steuern in Untereisenheim (Vntereisensheim) auf Wiederlösung verkauft.
Der Weinzehnt in Groß- und Kleineibstadt steht der Dompropstei zu. Bischof Johann von Brunn verschreibt ihn aber Enzian von Bibra (Entian von Bibra) für 1050 Gulden.
Bereits Bischof Johann von Brunn verschrieb die Bede von Untereisenheim einigen Nürnberger Bürgern (etlichen Nurenbergern) als Leibgeding, was mit Kenntnisname Konrads von Bebenburg (Conrado a Bebenburg) geschieht. Als diese Bürger versterben, verschreibt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg die Bede von Untereisenheim ebenso wie die Bede von Dettelbach Sitig von der Kere (Sitigen von der Kere) für 2000 Gulden.
Konrad Zollner von Halberg (Contz Zolner) verkauft dem Hochstift Würzburg sein Burggut auf der Halburg für 1000 Gulden. Für diese Kaufsumme verschreibt ihm Bischof Rudolf 50 Gulden jährlich auf das Dorf Untereisenheim auf Wiederlösung.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet dem Schulzen von Egenhausen, Burkhard Thoninger (Burkard Thoniger), die Schäferei vor Ort auf 12 Jahre mit einer jährlichen Rendite von 30 Gulden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt vererbt seinem Schäfer Adam Pfeiffer (Adam Pfeiffern) die Hofstadt und das Haus, die "die Schäferei" genannt werden und in Egenhausen liegen. Hinzu kommen alle Rechte, die den Schaftrieb betreffen, sowie fünf Äcker Pflugland und zwei Äcker Rodungsland. All dies ist Eigentum des Stifts im Wert von 180 gulden; jährlich sind an Michaelis 34 Gulden Waidgeld und ein Zinspfennig in bekannter Höhe an die Kellerei in Werneck zu bezahlen. In diesen Verkauf fallen auch Lehensrechte, dennoch sollen Pfeiffer und seine Erben Bede und Steuer abgeben.