Der Henneberg (Hennenberg) ist ein Berg bei Nüdlingen (Nutlingen) im Amt Trimberg (Trimperg). Auf diesem Berg steht ein Schloss, dem die Grafen ihren Namen verdanken. Dieses Schloss macht Graf Hermann von Henneberg (Graue Herman von Hennenberg) Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift Würzburg mitsamt seinen Zubehörungen, Weingärten, Hölzern, Dörfern und anderem zum Mannlehen.
Herr Konrad von Speckfeld (Conrad von Speckueld) macht Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift Würzburg zwei Hube zu Herbolzheim, die jährlich 3 Pfund und 10 [Einheit fehlt] ertragen, zum Lehen.
Ritter Winhart von Rohrbach (Wienhart von Rorbach) erhält von Bischof Otto von Wolfskeel einen Hof namens Hausen zum Lehen.
Herr Braun Guss der ältere, genannt von Brentz (Braun der elter, Guss genant von Brentz) macht Bischof Otto von Wolfskeel seine Güter zu Heldenfingen (Heldolfingen) zum Lehen.
Schloss Hedgebur in Amerbach wird dem Stift Würzburg zu Lehen gemacht und geöffnet.
Die von Adelsheim machen die Feste Herbolzheim Bischof Albrecht von Hohenlohe und seinem Stift zum Mannlehen und öffnen sie ihnen auf unbegrenzte Zeit. Mehrere Jahre danach kauft Konrad von Ebersberg den von Adelsheim mit Bewilligung des Lehnsherren Bischof Albrecht die Hälfte der Feste ab. Er empfängt sie als Mannlehen und verschreibt dem Stift die ewige Öffnung.
Konrad von Uffenheim (Contz von Vffenkhaim) erhält vom Stift Würzbug den Hof Hausen bei Helmstadt (Helbingstat) mit seinen Zubehörungen als Lehen.
Gottschalk, Hermann und Otto von Buchenau (Gotschalck vnd Herman vnd Ot von Buchenaw) geben Bischof Gerhard von Schwarzburg und seinem Stift das Burggut zum Haug auf und empfangen es von ihm als Lehen.
Ritter Heinrich von Herda (Hainrich von Herde) macht Bischof Gerhard von Schwarzburg und seinem Stift zwei Hube zu Hennigsleben (Hennigsleuben) mitsamt ihren Zu- und Einbehörungen zum Mannlehen.
Weiprecht von Wolfskeel (Weiprecht Wolfskel) macht Bischof Konrad von Thüngen und dem Stift Würzburg ein Gut zu Hattenhausen (Hattenhausen), das jährlich 2 Malter Korn Gült abwirft, zu Mannlehen. Wenige Jahhre später macht er es erneut zum Mannlehen.