Eine Aufführung der Streitigkeiten zwischen dem Erzstift Mainz und dem Stift Würzburg und wie diese ausgetragen wurden, ist in einem eigenen Buch festgehalten (dauon ist ain sunder buech gemacht), welches von einem Gebrechensschreiber angerfertig wurde und in der Kanzlei liegt.
Zwischen dem Stift Würzburg und den Markgrafen von Ansbach existieren weihterhin etliche Rechtsstreitigkeiten. Wie diese ausgehandelt wurden ist in eigenen Büchern ordentlich festgehalten.
Markgraf Albrecht von Brandenburg behauptet, er sei zu diesem Vertrag gezwungen worden und er müsse diesen folglich nicht einhalten. Dadurch macht er sich Bischof Johann von Grumbach erneut zum Feind. König Georg von Böhmen berät sich mit dem Rat von Kaiser Friedrich III. und sie schlichten den Streit zwischen den beiden beteiligten Parteien.
Der König von Böhmen entscheidet den Streit mit einem endgültigen Schiedsspruch (entlichen ausspruch) zwischen den beiden zuvor genannten Parteien von Würzburg und Ansbach.
Zur Erhebung der Türkensteuer über das Bistum Würzburg, ausgehend von Markgraf Albrecht von Brandenburg, findet sich noch ein weiterer ausführlicher Bericht.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) lassen ihre Streitigkeiten von Bischof Georg von Ebnet zu Bamberg (Bischofe Georgen zu Bamberg) verhandeln. Graf Wilhelm bringt vor, dass die Grafschaft der Henneberger vor langer Zeit vom Stift mit dem Amt des Marschalls sowie all seinen Rechten und Zugehörungen belehnt worden sei. Als er die Kanzlei um eine Bestätigung und eine Auflistung der Zugehörigkeiten gebeten habe, bekam er keinen Lehenbrief darüber und ihm wurden die Rechte entzogen. Daher bittet er nochmals um ein Verzeichnis aus den Saalbüchern, was zu seinem Marschallamt gehört und was nicht. Es zeigt sich, dass die Grafschaft der Henneberger das Marschallamt von Würzburg zu Lehen bekommen haben und Würzburg sich bisher gegenüber den Hennebergern immer gnädig gezeigt hat. Es wird bestätigt, dass das Marschallamt an Graf Wilhelm verliehen worden ist, in der Form, wie es bereits seine Vorfahren innehatten. Die Registrierung im Saalbuch und der Lehenbrief sollen ihm nicht verwehrt werden. Zudem gedenkt das Hochstift die Belehnung nicht zu ändern und dafür zu sorgen, dass Graf Wilhelm zu seinem Recht gelangt. Dabei bleibt es und während der gesamten Amtszeit von Bischof Lorenz gibt es darüber keine Konflikte mehr.
Das Stift Würzburg tragen eine Rechtfertigung an das kaiserliche Kammergericht gegen die Markgrafen von Ansbach (Onoldsbach). Doktor Johann Balbo (doctor Johann B.) berichtet darüber und die Markgrafen geben an, sie seien in in seinem Protokoll in Bezug auf ihre Abstammung, Ehre, Würde und ihren Stand geschmäht worden. Um diese Angelegenheit kleinzuhalten, korrigiert Bischof Konrad von Thüngen dasselbige Protokoll.
Die Würzburger Räte bestätigen erneut, dass die Entlehnung des Marschallamtes an Graf Wilhelm IV. von Henneberg und seine Erben rechtens ist und es zu keinen weiteren Streitigkeiten kommen soll. Die Anschuldigungen, dass Graf Wilhelm IV. und sein Vater dieses Amt nie innegehabt hätten, kann nicht bestätigt werden, ebenso dass sie sich durch den Empfang dieser Lehen schuldig gemacht hätten.
Als Bischof Konrad von Thüngen seine Regierung antritt, ist er mit Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelmen) aufgrund von Streitigkeiten zwischen dem Stift Würzburg und der Grafschaft Henneberg in Bamberg zusammengekommen. In Bamberg wird beschlossen, dass die Belehnung des Grafen mit dem Marschallamt samt seiner Rechte und Zugehörungen rechtens sei. Um weitere Streitigkeiten zu verhindern, soll Graf Wilhelm nun auch ein Lehensbrief ausgestellt werden. Einige der Angelegenheiten können jedoch nicht geklärt werden und werden deshalb vertagt.
Bischof Konrad von Thüngen lässt anzeigen, dass er Graf Wilhelm (Graue Wilhelm) und seinen Forderungen von Rechtswegen nichts schuldig sei. Als aber Graf Wilhelm auf die Rückgabe des Marschallamtes beharrt und einen besiegelten Brief offenlegt, leiht Bischof Konrad von Thüngen Graf Wolfgang (Wolfen) die besagten Lehen, aber gegen die Rückgabe des Marschallamtes protesiert er. Bezüglich der Rückgabe des Amtes lässt er seinen Rat und ein Konzil zusammentreten.