Ein Würzburger Bürger namens Poppo (Bop) verkauft drei Weingärten am am Fuße des Marienbergs an das Hochstift Würzburg. Das Areal wird Scheubenschlag genannt.
Fries verweist für folgende, mit einer Bischofswahl verbundenen Angelegenheiten auf den liber diversarum formarum Brunn: Eid der Zeugen einer Bischofswahl, Dompropstei, Schulden, Eidbruch, Nichtentfremdung von Regalien, Münzrecht, geistliche Einkommen, Steuererhebung (schatzung), hochstiftische Statthalter, Zabelstein (Zabelstain), Karlstadt (Carlstatt), Karlburg (Carlburg), Amtleute zu Würzburg sowie Steuerfreiheit für Geistliche und Bürger.
Bischof Rudolf von Scherenberg erhält 800 Gulden vom Würzburger Rat als Pfandsumme mit der Bedingung, solange er dieses Geld nicht auslöst, darf in Würzburger weder Bier gebraut noch ausgeschenkt werden außer das Nauburgisch[e] und Einbeckisch[e] Bier.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein öffentliches Mandat, dass allen geistlichen und weltlichen Einwohnern zu Würzburg den Bierausschank und das Bierbrauen unter Geldstrafe verbietet. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Ausschank des Nauburgisch[en] und Einbeckisch[en] Biers. Die Strafe beträgt ein Pfund pro Eimer Bier.
Nachdem sich der Würzburger Rat bei Bischof Rudolf von Scherenberg beklagt, dass etliche Bürger zu Würzburg trotz des Verbots, Bier ausschenken, verbietet dies der Bischof abermals. Für eine Maß verbotenerweise ausgeschenkten Bieres sind ist je ein Gulden Strafe zu entrichten. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist jedoch das Nauburgisch oder Einbeckisch bier.
Der Abt von Bildhausen sowie Bürgermeister und Rat von Würzburg streiten sich wegen der steuerlichen Stellung des Hofmanns des Abtes, der im Hof des Klosters zu Würzburg wohnt. Bischof Lorenz von Bibra vergleicht beide Parteien: Solange dieser kein Würzburger Bürger sei, keine erblichen Güter in der Würzburger Mark besitze und auch sonst dort kein Gewerbe oder Handel treibe, müsse er keine Abgaben wie ein Würzburger Bürger leisten und darf zur Erhaltung des Hofes und des Kloster Einkäufe tätigen wie ein Bürger zu Würzburg.
Die Pleichach (Blaichach) fließt von Versbach (Verspach) kommend nach Würzburg. Die anliegenden Müller beschweren sich, dass der Bach zu sehr gestaut wird, woraufhin es zu einer Besichtigung kommt. Davon ebenfalls betroffen sind die Kürnach (Curnach) und weitere Zuflüsse der Pleichach.
Bischof Konrad von Bibra erlässt zwei Gebote bezüglich der Pleichach.
Das Viertelhaus des Würzburger Stadtteils Pleich (Plaichach) wird den Bürgern weggenommen und an Hofdiener verliehen, letztlich aber wieder den Bürgern zugestellt.
Thomas Bommer (Bommer) wird wegen eines Raubs in Willanzheim (Wilandsheim) ins Gefängnis des Domkapitels gebracht. Anschließend wird er auf die Festung Marienberg gebracht und dort enthauptet.