Bischof Lorenz von Bibra genehmigt Katharina Raming (Raming) bis auf Widerruf, eine Bude an ihren Laden auf dem Judenplatz vor der Marienkapelle anzubauen.
Bischof Lorenz von Bibra genehmigt Michael Tischinger (Tischinger) bis auf Widerruf, eine Bude zu errichten.
Bischof Konrad von Thüngen genehmigt Dorothea Keusch (Keusch) bis auf Widerruf, eine Bude auf dem Judenplatz zu errichten.
Bischof Konrad von Thüngen genehmigt Balthasar Dull (Dull) bis auf Widerruf, eine Bude auf dem Judenplatz zu errichten.
Bischof Konrad von Thüngen genehmigt dem Stift St. Burkard, ein Haus in der Nähe des Stifts an die Vikarie St. Wolfgang zu kaufen.
Bischof Konrad von Thüngen genehmigt Eustachius Mebert (Mebert) bis auf Widerruf, eine Bude zu errichten.
Balthasar Müller (Muller) erhält von Bischof Konrad von Bibra erneut die Lizenz, als Buchdrucker zu arbeiten.
Balthasar Müller (Muller) stirbt am 9. April 1542 und Melchior Bopp (Bop) erhält die Druckerlizenz zu Würzburg.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verleiht seinem Kanzleischreiber Johann Helfer (Helffer) die oberste Bude unter der ##Greden## auf Lebenszeit.
Bischof Friedrich verträgt das Stift St. Burkard mit dem Spital zu den 14 Nothelfern. Das Stift St. Burkard soll dem Spital, das seinen Anspruch auf die beiden Zehnten an der Birkenfelder Leite und am Königsberg in der Oberleinacher Gemarkung (an der Birkhenfelder leyden vnd Konigsperg in Oberleinacher markung) angemeldet hat, zu dem Zehnten, den das Spital ohnehin schon innehat, zusätzlich den Zehnten auf acht Morgen Weingarten zustellen und folgen lassen, nämlich fünf Morgen zwischen dem Pranger (Pranger) und der Birkenfelder Leite, zwei Morgen am äußersten Pranger Richtung Würzburg und ein Morgen am Königsberg. Bei Irtenberg (Erdburg) soll jede Partei den Besitz weiterhin zur Hälfte besitzen. Das Stift St. Burkard soll auf der Hälfte des Spitals und von dessen Hofbauern keinen Zehnten erheben oder obrigkeitliche Rechte ausüben, sondern allein auf seiner Hälfte, die von würzburgischen Feldgeschworenen vermessen worden ist, nämlich am Buchelberg (Buchelberg), Kirnholz (Kirnholtz), Stockach (Stokhach), Maisenbachhof (Maysenbach) und am Kalten Loch (Kaltloch) (heute Ortsteil von Kist); auch der Brunnen des Hofs Erdbach (Erdbach) darf benutzt werden. Dem Spital dagegen soll die andere Hälfte Richtung Tiergarten (diergarten) und Würzburg, der Hof Erdbach (Erdbach) (evtl. Erdbach bei Creglingen), Wald, Äcker, Wiesen, die Benutzung des Brunnens und einen Weg von der Breite eines Fuhrwerks (allerdings außerhalb der benachbarten Wiesen, die den Höchbergern zustehen) mit Grenzsteinen markiert werden. Jede Partei darf auf dem ihr zugeteilten Land den Schaftrieb innehaben. Das Stift St. Burkard soll dem Spital außerdem innerhalb von drei Monaten 300 Gulden nachzahlen oder durch Verzinsung zusichern.