König Heinrich [VII.] verordnet auf Gesuchen und Bitten der Fürsten zu Worms (wurmbs), dass kein Fürst oder anderer ohne Bewilligung der Furnembsten im Land ein Gebot oder eine Ordnung erlassen oder erneuern darf.
Die gemeine Ritterschaft übergibt etliche Beschwerden. Jeder Fürst sei in seinem Eid gebunden, niemandem vom Adel verfallene Lehen über einem Wert von 200 Gulden als Gnadenlehen zu verleihen. Heimgefallene Lehen von verstorbenen Adligen sollen vom Bischof nicht an den Adel verliehen werden, ohne die Bewilligung der Domherren. Dies führt bei der Ritterschaft zu Problemen, die sie zuvor beim Bischof bereits mehrfach angesprochen hat. Dies wurde von den Kurfürsten und anderen Hochstiften auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen. Die Ritterschaft bittet darum, ihren Bischof von diesem Eid zu befreien.
Bischof Konrad von Thüngen leistet zu Worms (Wormbs) gegenüber Kaiser Karl V. einen Eid: Ich Konrad, Bischof zu Würzburg und Herzog zu Franken, gelobe und schwöre auf das heilige Evangelium, dass ich, so wahr ich hier stehe, den folgenden Eid getreu befolgen und gehorsam sein werde. Ich will euch, durchlauchtester Fürst und Herr, Karl erwählter Römischer Kaiser als allergütigsten Lehensherren annehmen. Nach diesem Eid will ich diesen somit gegenüber allen kaiserlichen Nachkommen, den Römischen Kaisern und Königen, dem Heiligen Reich und den Menschen selbst ehren. Ich will mich niemals wissentlich gegen die Ehre einer Person vergehen. Von bisherigen Handlungen, die diesem Eid entegegenstehen, distanziere ich mich. Stattdessen will ich über eure Ehre, über die des Heiligen Reichs, den Nutzen und die Frauen wachen und alles nach Kräften fördern. Ich werde gegen alle Handlungen gegen Euch oder euer Kaisertum vorgehen. Hierin soll und will ich treu sein. Ich gelobe den Kaiser ohne Verzicht vor allem zu warnen und auch sonst all das zu tun, was sich für einen treuen Lehensmann des Kaisers und des Heiligen Reiches nach geltendem Recht und Gewohnheit gebürt. All dies will ich ohne Arglist und böse Hintergedanken tun, so wahr mir Gott und das Heilige Evangelium helfen!
Die Grafen, Herren und Ritterschaft des Hochstifts Würzburg tragen auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) den Kurfürsten, Fürsten und Ständen einen Bittbrief vor, in dem sie um eine schnelle rechtliche Austragung ihrer Beschwerden bitten. Bischof Konrad von Thüngen gibt der Ritterschaft eine Antwort darauf.
Die Ritterschaft trägt den Kurfürsten einen Bittbrief zur schnellen rechtlichen Austragung ihrer Beschwerden vor, da diese nicht beseitigt werden. Aus diesem Grund wird ein kleiner Ausschuss gebildet, von dem die Ritterschaft jedoch auch keine Antwort erhält, weshalb sie nicht wissen, ob ihren Bitten stattgegeben wird. Sie bitten weiterhin, ob sich nicht andere Kurfürsten und Fürsten finden lassen, die sich ihrer Probleme annehmen können, da die Hochstifte Würzburg und Bamberg, sowie die Markgrafschaft Brandenburg diesen Rechtsstreit bereits seit einigen Jahren mit der fränkischen Ritterschaft führen, ohne dass es jemals zu einer Entscheidung kommt.
Bischof Konrad von Thüngen zweifelt nicht daran, dass die gegenwärtigen 99 Anwesenden mitbekommen haben, wie er vor dem Reichsrat im Sinne der fränkischen Ritterschaft verhandelt hat. Dieses Anliegen entspricht der üblichen Rechtsprechung und wird wahrscheinlich beschlossen werden.
Bischof Konrad von Thüngen ist optimistisch, der Ritterschaft bald mitteilen zu können, dass ihr Antrag auf rechtliche Austragung ihrer Beschwerden bewilligt wird. Falls dies nicht geschehen sollte, kann er ohne sein Domkapitel keine genauere Auskunft über ein weiteres Vorgehen geben. Um den Frieden zu wahren bietet er den zum Hochstift Würzburg gehörigen Rittern an, ihnen zusammen mit seinem Domkapitel eine Antwort zu geben und ihnen Recht zukommen zu lassen.
Nach dem Tod Herzog Georgs des Reichen (Jorgen von Bairn) und der Veränderung des Herzogtums Württemberg (wirtemberg) wird dem Hochstift Würzburg etwas zum Trost empfohlen. Bischof Konrad von Thüngen empfängt seine Regalien von den Kurfürsten zu Worms (wormbs).
Obwohl Bischof Konrad von Thüngen erst seit kurzem sein Amt innehat, hält er sich so, dass sich niemand über ihn beklagen kann. Wenn einer seiner Amtmänner oder Diener die Ritterschaft ungerecht behandelt, wendet er dies ab. Er handelt so, dass die Ritterschaft nicht ungerechtmäßig belastet wird. Ebenso fordert er die Dienste seiner Amtsmänner, Diener und Ritterschaft nur an, wenn diese auch wirklich für das Hochstift benötigt werden. Jedoch missfällt es vielen, dass der Bischof dem Schwäbischen Bund beitritt, dem seit langem auch schon das Erzstift Mainz, das Hochstift Bamberg, die Landgrafschaft Hessen, die Markgrafschaft Brandenburg und andere benachbarte Fürsten angehören. Er tut dies jedoch, um seine Ritterschaft und Untertanen zu schützen. Denn durch den Frieden, der auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen wurde, ist es dem Schwäbischen Bund nicht möglich, gegen die Ritterschaft vorzugehen.