Das Brückengericht in Würzburg wird auch als Oberste Zent bezeichnet, weil das Gericht in allen Zentangelegenheiten entscheidet. Wenn jemandem im ganzen Bistum von weltlichen Richtern etwas versagt wird oder wenn jemand einer Vorladung eines anderen Gerichts nicht nachkommt, muss das Zentgericht entscheiden. Diesem Gericht sitzen ein Schultheiß als Richter und neun Bürger der Stadt Würzburg als Urteilssprecher vor. Diese richten über Schulden, Zinsen und Gülten, bei denen Untertanen des Stifts beteiligt sind. Bei peinlichen Angelegenheiten, d.h. bei Angelegenheiten, die eine Leibes- oder Lebensstrafe nach sich ziehen, werden dem Gericht zusätzlich fünf Schöffen vorgesetzt, davon zwei aus Zell am Main (Celle), zwei aus Gaubüttelbrunn (Butelbrun) und einer aus Höchberg (Huchburg). Die Nachtragshand merkt an, dass zu diesen ursprünglich fünf Schöffen ab dem Jahr 1617 noch zwei weitere dazukommen: einer aus Randersacker (Randersacker) und einer aus Gerbrunn (Gerbronn). Weitere Bezeichnungen für das Gericht sind Landrecht und Stadt- oder Saalgericht.
Das Dorf Höchberg (Hugberg etwan Hugbur) liegt hinter dem Schloss Marienberg (vnterfrawenberg). Die Einwohner von Höchberg schulden der Zent Würzburg einen Schoppen. Die Einwohner von Höchberg begehren das Bürgerrecht der Stadt Würzburg, um Zollfreiheit auf der Mainbrücke zu genießen. Das Begehren wird jedoch abgelehnt.
Das Kloster ist später aus verschiedenen Ursachen von Himmelstadt zwischen Würzburg und Zell verschoben worden. Dieses Kloster Himmelpforten hat einen Hof zwischen Lautenbach und Zellingen (zellungen) gelegen. Darauf gebührt dem Stift Würzburg Legepfennig, Herbergsrecht, Dienst und Atzung. Dieser Hof wird zerstört und niedergebrannt. Deshalb befreien der Dechant und das Domkapitel als Inhaber des Amtes Karlburg den Hof für mehrere Jahre von diesen Belastungen.