Das Hochstift Würzburg bekommt die Lehenmachung und den Vorkauf des hennebergischen Teils (Hennenbergischen tail) von Münnerstadt (Münrichstat) zugesichert.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg) einigen sich auf einen Eid, den der Rat und die Schöffen von Münnerstadt leisten sollen.
Die Bürger von Münnerstadt (Münrichstat) leisten gegenüber Bischof Lorenz von Bibra Erbhuldigung.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Hermann von Henneberg-Aschach (Herman) geben dem Handwerk der Wollweber von Münnerstadt (Munrichstat) eine Ordnung.
Der Bürgermeister und Rat von Münnerstadt (Munrichstat) erhalten ein Revers, in dem steht, dass ihnen die Bede für die Zeit der Befreiung erlassen wird. Dies geschieht nicht aus Gerechtigkeit, sondern aus Güte.
Die Stadt Münnerstadt (Münrichstat) erhält von Bischof Lorenz von Bibra und Graf Hermann von Henneberg-Aschach eine neue Stadtordnung.
Es erfolgt ein Vergleich zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Graf Hermann von Henneberg-Ansbach (Graue Herman) über eine Hofstätte zu Münnerstadt (Münrichstat).
Bischof Konrad von Thüngen schließt in Münnerstadt (Münrichstat) einen Burgfrieden mit Graf Hermann von Henneberg-Aschach (Graue Herman).
Bischof Konrad von Thüngen und Graf Hermann von Henneberg-Aschach (Herman von Hennenberg) geben der Stadt Münnerstadt (Munrichstat) eine neue Ordnung.
Bischof Konrad von Thüngen leiht sich 3000 Gulden von Sylvester von Schaumberg (Siluesteren von Schaumberg). Dafür verpfändet der Bischof ihm 250 Gulden jährlichen Zinses auf die Stadt Münnerstadt (Münrichstat).