Die Stadt Ebern zahlt dem Bischof Johann von Brunn die Schulden, die seine Vorgänger auf sie verschrieben haben und wird daher von ihm für sechs Jahre von 100 Gulden der Bede befreit.
Die Bürger von Ebern bezahlen die Pfandsumme, die die Rittergeschlechter aus dem Ritterkanton Baunach an der Stadt und am Amt Ebern hatten und werden deswegen von Bischof Johann von Brunn für 13 Jahre von der Steuer und Bede befreit. Zwei Jahre vor Ablauf der Frist, gibt es allerdings eine großen Brand in der Stadt, weswegen die Bürger zusätzlich zu den 13 Jahren noch auf weitere vier Jahre von Steuer und Bede befreit, um die Schäden ausbessern zu können, die die Feuersbrunst angerichtet hat. Für diese Befreiung erhält der Bischof die Zustimmung des Domkapitels.
Zusätzlich verschreiben Bischof Johann von Brunn und sein Domkapitel dem Apel von Lichtenstein die gesamte Bede für 600 Gulden und stellen dafür einen Brief aus.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Hans Zollner von Rottenstein (Hanns Zollern) ein Viertel der Bede von Ebern für 630 Gulden, ohne allerdings über die Zustimmung des Domkapitels zu verfügen.
Die oben genannten Bürger von Ebern nehmen (vom Bischof) 500 Gulden Hauptsumme an, wofür sie jährlich 60 Gulden Zinsen für eine Messe in ihrer Pfarrkirche St. Laurentius lesen lassen sollen. Die Hauptsumme geben sie den Erben Götzes von Fulbach (Gotz von Fulbach), um die Schulden zu bezahlen, die das Hochstift bei diesen hat. Dafür stellt Bischof Johann von Brunn eine gesiegelte Urkunde aus, die die Bürger ermächtigt, nach dem Ende der oben genannten vier Jahre Bedebefreiung 500 Gulden der Hauptsumme sowie 160 Gulden jährlicher Zinsen von der Bede einzunehmen.
Bischof Johann von Brunn erhöht den Pfandschilling auf dem Ungeld zu Ebern um 100 Gulden.
Apel von Lichtensteins Sohn, ebenfalls Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain) genannt, verkauft die erwähnte Verschreibung des Ungelds in Ebern Georg von Raueneck (Georg von Raweneck) und erhält dafür dessen Einkünfte in Streudorf (Streusdorf).
Apel von Lichtenstein erlässt dem Stift von dem Pfandschilling auf dem Ungeld 100 Gulden.
Weil Dietrich Truchsess von Wetzhausen (Dietz Truchsess von Wetzhausen) Hanns Zollner von Rottenstein (Hanns Zoller) 630 Gulden schuldet, geht sein Pfandschilling an ihn, danach als Erbe seiner Töchter an Heinz Truchsess von Wetzhausen. Bischof Lorenz von Bibra löst ihn wieder aus.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verleiht Ebern einen Jahrmarkt.