Ein Gut in Lindenau im Amt Ebern (Lindenau im ambt Ebern) ist ein Lehen des Hochstifts. Ein späterer Schreiber nennt in diesem Zusammenhang auch Mürsbach (Mirspach), Merlach (Merlach), Muggenbach (Muchhenbach), Gemünda (Gemümden) und das Kloster Langheim (Lanckhaim Cl.).
Die Adelsgeschlechter, die am Fluss Baunach entlang leben, leihen Bischof Johann von Egloffstein 633 ungarische Gulden und 733 rheinische Gulden. Namentlich handelt es sich um die Geschlechter der Fuchs von Haßfurt (die Fuchse) der von Lichtenstein (von Liechtenstain), der Hohenzollern (Zollere), der von Schaumberg (von Schaumberg), der Marschälle von Stein (Marschalk vom Stain), der Truchsessen von Brennhausen, Wetzhausen und Sternberg (Truchsessen von Brunhausen, Wetzhausen und Sternberg), der von Rotenhan (von Rotenhan), um Humprecht von Fulbach (Humprecht von Fulbach), um die Geschlechter der von Schott (Schoten), der von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und der von Waldenfels (Waldenfels). Diese leihen dem Bischof Geld, damit er die Stadt und das Schloss Seßlach und Geiersberg, welche an Dietrich Schott (Dietrich Schot) verpfändet sind, sowie die Stadt Ebern, welche an das Geschlecht der Waldenfelser verpfändet ist, auslösen kann. Als Gegenleistung verpfändet er den zuvor genannten Adelsgeschlechtern das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg, Seßlach und Ebern mit allen Nutzungsrechten, Einkünften und Gefällen. Ausgenommen davon werden die Landsteuer, der Reisdienst und das Öffnungsrecht. Außerdem behält sich der Bischof die Wiederlösung vor.
Hans Scheib (Scheib), ein Bürger von Ebern (Ebern), empfängt den Zehnt zu Lind (Lind) im Amt Ebern als Mannlehen. Bischof Johann von Brunn legt fest, dass Scheib und seine männlichen Nachkommen den Zehnt zukünftig von Hans von Lichtenstein (Liechtenstain) und dessen Erben empfangen sollen. Hans empfängt später von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg ein Drittel des Zehnts als Lehen.
Die Bewohner von Ebern und Seßlach (Eberen und Sesslach) reichen Beschwerde bei Bischof Johann von Brunn über die ihnen vorgesetzten Pfandherren ein. Nach ausgiebigen Verhandlungen erreichen die Bürger von Ebern, dass sie an den Ritterkanton Baunach den Pfandschilling erst in 13 Jahren entrichten müssen und dass der Bischof ihnen alle Steuern und Bede erlässt. Fries verweist für genauere Informationen auf das Stichwort Eberen.
Karl Truchsess von Wildberg (Carl Truchsess zu Wildberg) hatte sich im Jahr 1402 an einer Art Gemeinschaftsaktion, im Zuge derer verschiedene Adelsgeschlechter eine Geldsumme von 6766 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein leihen und dafür Geiersberg, Seßlach und Ebern als Pfand erhalten haben, mit 1000 Gulden beteiligt. Diese Summe erhält er nun von Bischof Johann von Brunn wieder zurück und muss auch die Rechte an den ihm dafür verliehenen Gütern an den Bischof wieder zurückgeben.
Rudolf von Scherenberg verpfändet dem Ritter Apel von Lichtenstein (Liechtenstain) einen Hof in Gemünden am Main (Gemünden), ein Fuder Wein als Leibgeding und jährlich 40 Gulden in Ebern (Ebern). Betroffen davon ist auch die Kellerei in Haßfurt (Hasfurth).
Im Rahmen einer Belehnung des Ritters Apel von Lichtenstein (her Apel) mit einem Haus in Gemünda durch Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet der Bischof dem Ritter zusätzlich jährlich ein Fuder Wein auf der Kellerei Haßfurt als Leibgeding und jährlich 40 Gulden Zinsen auf der Stadt Ebern, die mit 800 Gulden abzulösen sind. Apel von Lichtenstein gibt dem Bischof hierüber einen Revers.
Der Zentgraf Johann (Hanns Zentgrav) beschwert sich, dass er sein Lehen nicht als Afterlehen von Ritter Apel von Lichtenstein erhalten will. Um ihn zufriedenzustellen, verleiht ihm Bischof Rudolf von Scherenberg die Zentgrafenämter zu Ebern und Seßlach.
Ewald von Lichtenstein (Liechtenstain) verkauft ein Drittel des Zehnten zu Lind (Lind) und andere Güter an Bischof Lorenz von Bibra. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Ebern (Ebern), Herbelsdorf (Herbelsdorff), Frickendorf (Frickendorff), Unterelldorf (Nidern Eltdorff) und Untermerzbach (Mertzbach).
Wolf Ziegler (Ziegler), genannt Rutler, aus dem Amt Ebern (Ebern) erhängt sich. Bischof Konrad von Thüngen nimmt dessen Güter in Besitz und überlässt diese der Witwe aus Gnade nach ihrer vorgetragenen Fürbitte. Ihre Verwandtschaft bestätitgt den Empfang.