Dieses alte Burghaus ist eingestürzt, auch die Scheune ist baufällig, sodass damit gerechnet werden muss, dass auch sie einstürzt. Davon existiert in der Amtsakte Eberns ein Bericht des Kellers.
Im alten großen Quitanzbuch steht unter dem Stichwort Liechtenstain, dass Apel von Lichtenstein zusammen mit seinen verwandten Amtleuten dem Bischof Johannes von Egloffstein zuerst den Erhalt von 900fl., dann den Erhalt von 1000fl. Auf die Ämter Ebern und Seßlach quitiert habe. Deswegen seien von der Hauptsumme 14400 abgezogen worden, woraus Fries interpretiert, dass den Pfandnehmern die jährlichen Nutzungen überlassen und von der Haubtsumme abgezogen wurden, bis das komplette Pfand von 6792fl bezahlt war.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Stadt und Amt Ebern sowie die Burg Geiersberg den Herren Heinrich, Kaspar und Balthasar von Waldenfels (Haintz Casper und Balthasar) für eine stattliche Summe (vmb 1 namhafftige summa ) und Dietrich Schott (Dietrich Schot)Stadt und Amt Seßlach. Im selben Jahr noch lösen an der Baunach ansäßige Adelige die beiden Ämter und die Burg den Herren von Waldenfels und den Schott für 6033 ungarische und 733 rheinische Gulden wieder ab. Unten stehen die Namen der neuen Pfandnehmer.
Verschiedene Adelsfamilien aus dem Baunachgau nehmen die Ämter Ebern und Seßlach mit der Burg Geiersberg als Pfand. Fries überliefert die Namen der Pfandnehmer: Fuchs von Haßfurt (Fuchs), Lichtenstein (Lichtenstein), Zollner von Rottenstein (Zoller), Schaumberg (Schaunberg), Marschall von Raueneck, von Stein zu Altenstein (Altenstain), Truchsesse zu Brennhausen, Truchsesse zu Wetzhausen, Sternberg, Rotenhan, Humprecht, Fulbach, Schott von Schottenstein (Schot), von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und von Waldenfels. Diese Verpfändung findet sich auch im Liber Contractuum Brunn, f. 311.
Bischof Johann von Brunn verschreibt den eben genannten Pfandnehmern [den Familien Fuchs von Haßfurt, von Lichtenstein, Zoller, von Schaumberg, Marschall von Raueneck, von Altenstein, Truchsess zu Brenhausen, Truchsess zu Wetzhausen, von Sternberg. Rotenhan, Humprecht, Fulbach, Schott von Schottenstein, von Schweinshaupten und von Waldenfels] 6492 Gulden auf 13 Jahre.
Bischof Johann von Brunn verschreibt die erledigten Ämter Ebern und Seßlach den Brüdern Eckhard, Wilhelm und Peter Schweigerer (Eck, Wilhelm vnd Peter den Swaigeren gebruderen) für 8400fl für einen jährlichen Zins von 840fl auf zehn Jahre und verbürgt ihnen das Rechtsgeschäft.
Im Jahr 1430 haben die oben genannten pfandnehmenden Familien elf Jahre ihres dreizehnjährigen Dienstes abgeleistet. Im selben Jahr nimmt die Stadt Ebern großen Schaden durch eine Feuersbrunst, weswegen Bischof Johann von Brunn die Pfandnehmer zusätzlich zu den verbleibenden zwei Jahren um vier weitere verpflichtete und die Stadt von Bede und Steuer befreite, damit die Stadt wieder aufgebaut werde.
Eckhard Schweigerer (Eck Swaiger) verkauft ein Achtel der Summe und der Zinsen auf den Ämtern Ebern und Seßlach dem Adeligen Georg von Stein zu Altenstein (Georg von Stain zum Altenstain), worüber Bischof Johann von Grumbach eine Verschreibung für Georg von Stein zu Altenstein ausstellt.
Von der genannten Hauptsumme auf den Ämtern Ebern und Seßlach werden 1100 Gulden abgelöst, der Rest wurde geteilt und vieles davon kommt in die Hände anderer Geschlechter. Fries merkt an, dass der Vorgang nicht genau nachvollzogen werden könne und verweist auf seine Quelle im Amtsbuch Liber Primum Contractuum Rudolfi.
Das alte Burghaus, das erste der drei, die von Ewald von Lichtenstein (her Ewalt von Liechtenstain) gekauft wurden, verpfändet Bischof Lorenz Richard von Lichtenstein (Reichart von Liechtenstain) und seiner Frau Osanna, geborene von Rauheneck (Osanne geborn von Rauheneck), als Leibgeding, so dass es nach dem Tod der beiden wieder an das Stift fällt.