König Sigmund ist Karl von Heßberg (Carl von Hespurg) 2300 Gulden schuldig und verschreibt ihm diese auf die beiden Orte Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim). Daraufhin gibt ihm Bischof Johann von Brunn die 300 Gulden heraus und verscheibt ihm und seinen Erben die anderen 2000 Gulden auf die Stadt und das Amt Ebenhausen (stat vnd ambt Ebenhausen), jährlich zu verzinsen mit 2,5 Gulden.
König Sigmund von Luxemburg (Kunig Sigmund) verpfändet Karl von Heßberg (Carln von Hespurg) 2300 Gulden auf die Flecken Mainbernheim (Mainbernhaim) und Heidingsfeld (Heidingsfeld). Bischof Johann von Brunn zahlt ihm 300 Gulden in bar, für die restlichen 2000 Gulden verpfändet er ihm Stadt und das Amt Ebenhausen (Ebenhausen) mit einem jährlichen Zins von eineinhalb Gulden.
Dorothea, eine der Töchter (Dorothe die ain dochter), besitzt vom väterlichen Erbe 25% des gesamten Pfandschillings, vom mütterlichen Erbe 16,66% des gesamten Pfandschillings auf das Amt Ebenhausen und die Grundzinsen im Dorf Heustreu, was zusammen 41,66% entspricht. Sie wird mit Theobald von Müffling (Sebald Mufflinger) vermählt, worauf das Ehepaar seinen Anteil des Pfandschillings Bischof Rudolf von Scherenberg für 1933,33 Gulden verkauft.
Bischof Rudolf verpfändet dem Ehepaar Theobald und Dorothea von Müffling geb. von Schwarzenberg, das Amt Prosselsheim zur Auslösung des Anteils am Amt Ebenhausen und den Grundzinsen auf Heustreu für 1500 Gulden und bezahlt die restlichen 433,33 Gulden.
Anna, die andere Tochter Hermanns von Schwarzenberg und Elisabeth Kolowrat (Ann die ander dochter), besitzt am genannten Pfandschilling ebenfalls 41,66%. Als sie mit Philipp von Weinsberg dem Jüngeren (Philipsen von Weinsperg dem Jungeren) vermählt wird, verkaufen beide ihren Anteil für 561 Gulden.
Die Quittanzien und der Halsbrief beider Eheleute finden sich im Liber I Contractum Rudolfi, f. 238 und im Liber Emptionum f. 140 u. 141.
Weil aber Herr Erkinger von Schwarzenberg (1362-1437) das besprochene Schloss, Amt und die Stadt Ebenhausen (die angeregten schlos, stat vnd ambt) Graf Wilhelm II. von Henneberg (1415-1444) auf Raten des Stifts Würzburg zum Schutz unterstellt, lösen die Eheleute Theobald und Dorothea von Müffling, geb. von Schwarzenberg, 1471 dieses Schutzverhältnis mit Wilhelms II. Nachfolger, Wilhelm III. (1444-1480), wieder auf.
Die dritte Tochter von Hermann von Schwarzenberg und Elisabeth Kolowrat, Margarethe, wird mit Martin von Wallenfels (von Waldenfels) vermählt, mit dem sie sieben Kinder hat, nämlich Heinrich, Friedrich, Christof, Kaspar, Margarethe, Brigitte und Katharina (Haintzen, Fritzen, Christofen, Caspern, Margarethen, Brigiten vnd Catherin). Sie alle verkaufen das Sechstel, das ihre Mutter am Pfandschilling besitzt, Bischof Rudolf für 900 Gulden.
Zu den 1000 Gulden Schulden, die sein Vorgänger bei Lorenz von Münster (gemelter von Munster) hatte, verschuldet sich Bischof Konrad von Bibra um weitere 6000 Gulden und verschreibt ihm dafür das gesamte Amt Ebenhausen mit dem Schloss und der Stadt dafür. Verzinst werden jährlich 400 Gulden. Die erste Schuldverschreibung ist bereits gelöst.