Das Domkapitel bezeugt, dass Friedrich von Seldeneck (fritzen von Seldeneck) Inhaber des Schlosses Zabelstein ist. Er muss dieses an Bischof Gottfried Schenk von Limpurg abtreten.
Briefe und Privilegien: Die Briefe und Privilegien des Hochstifts Würzburg sollen auf der Burg Zabelstein (Zabelstein) aufbewahrt werden und dort bleiben. Wenn eines der Dokumente benötigt wird, bekommen der Bischof und seine drei Berater das Dokument vom Amtmann der Burg. Nach der Benutzung soll es wieder auf die Burg gebracht werden.
Amtmann zu Zabelstein: Der Amtmann zu Zabelstein soll vor dem Rat der 21 sein Gelöbnis über seine Privilegien ablegen. Der Amtmann kann nicht vom Bischof abgesetzt werden. Falls er sein Amt niederlegen oder der Rat ihn absetzen möchte, kann der Bischof einen anderen aus dem Rat für das Amt auswählen. Sein Sold wird vom Rat bezahlt.
Zabelstein: Auf breits beschriebene Art und Weise soll das Amt des Amtmannes ausgeführt werden. Der Bischof darf weder geistliche noch weltliche Gefälle einnehmen. Dafür bekommen diese die drei Berater des Bischofs, wie bereits festgelegt wurde.
Eberhard von Schaumberg (Eberhart) leiht Bischof Johann von Brunn 3360 Gulden. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm die Stadt und das Amt Haßfurt samt dem Gericht und Stab und dem ganzen großen und kleinen Zehnt.
Friedrich von Seldeneck (Fritzen von Seldeneck) kauft für 3000 Gulden das Amt Zabelstein von Bischof Gottfried Schenk vom Limpurg, der etliche Adlige und Grafen zu Selbschuldnern macht.
Die Brüder Ruprecht und Peter von Hainach (Ruprecht vnd Peter von hainach) verkaufen ihre zwei Burggüter zu Zabelstein (Zabelstain) und das Forstamt über den Steigerwald (Staigerwald) an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Stift Würzburg. Bischof Rudolf gibt ihnen im Gegenzug einen Hof in Hundelshausen (Hundeltshausen), den sie auf ewig zum Mannlehen empfangen sollen.