Den Zehnt zu Bad Mergentheim (Mergethaim) tragen die Herren von Hohenlohe (heren von Hohenlohe) vom Stift zum Mannlehen. Auf Bitte Gottfrieds I. von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) und seines Bruders Konrad I. von Hohenlohe (Conraten von Hohenlohe) überträgt Bischof Dietrich von Homburg das Lehen an den Deutschen Orden. Im Gegenzug tragen die Hohenloher dem Hochstift andere ihrer Güter an und erhalten diese als Mannlehen zurück.
Folgende Flecken und Dörfer gehören zum Schloss und Amt Neuhaus: Der Zehnt zu Wachbach (Wachbach), der Zehnt zu Steinbach (Stainbach), der Zehnt zu Auernhofen (Urichhofen), der Zehnt zu Althausen (Althausen), Neuses (Neuses), Igelstrut (Igelstrut, abgegangen bei Hachtel, Bad Mergentheim), Azenweiler (Atzendorf, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Rötelsee (Rötelseh), Markelsheim (Markoldhaim), Igersheim (Igershaim), Seelach (Selhech, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Apfelbach (Apfelbach), Eisenhutsrot (Eisenhartrod), Harthausen (Harthausen), Michelbach an der Heide (Michelbach), Rechenhausen (Bechenhausen), Unterweiler (Zagelbach), Oberweiler (Regelshagen), Ailringen (Ailringen), Gerabronn (Gerhiltsbrun), Hohebach (Hofbach), Seidelklingen (Seidelklingen), Blaufelden (Blauelden), Connenweiler (Kuenweiler), Bügenstegen (Buechensteg), Emmertsbühl (Ainhartsbül) und Elpershofen (Elpersthoven).
Das Dorf Igersheim (Jegershaim vor alter Jgershaim), gelegen bei Bad Mergentheim (Mergethaim) an der Tauber, ist zu dieser Zeit eine Zuständigkeit des Deutschen Ordens. Herr Heinrich von Brunn (Hainrich von Brun) empfängt es zu Lehen von Bischof Andreas von Gundelfingen und dem Stift Würzburg.
Konrad II. von Hohenlohe-Brauneck (Conrat von Hohenlohe) verpfändet dem Deutschen Orden die Vogtei Markelsheim (Markoldshaim) auf Widerlösung, unter der Bewilligung Bischof Albrechts von Hohenlohe als Lehnsherren.
Etliche Wiesen, die das Hochstift Würzburg zu Lehen hat, verpfändet Graf Günther von Schwarzenburg (Gunther von Schwartzenburg) mit der Bewilligung des Lehensherren Bischofs Johann von Egloffstein (Johannsen von Eglofstain) an den Deutschen Orden.
Graf Günther von Schwarzburg (Gunther von Schwartzburg) verkauft mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein und seinem Domkapitel Schloss und Amt Neuhaus (Neuhaus) mit allen zugehörigen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten und anderem für 15.100 Gulden an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein (Conraden von Eglofstain). Jedoch behält sich der Bischof eine ewige Wiederlösung all dessen sowie das Öffnungsrecht für sich und das Hochstift Würzburg vor. Darüber überreicht der Bischof dem Deutschmeister einen besiegelten Brief. In diesem Brief sichert er dem Deutschmeister und seinen Nachfolgern außerdem 300 Gulden zum Ausbau des Schlosses sowie das Recht zu, über alle Dinge, die die Menschen und Güter in der Stadt und dem Markt Bad Mergentheim (Mergenthaim) betreffen, zu richten, solange eine Wiederlösung nicht stattfindet. Der Deutschmeister übergibt dem Bischof darüber ebenfalls ein Revers.