Der Markt Oberscheinfeld gehört dem Hochstift Bamberg und ist Sitz eines Amtes.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg erwirkt das Kloster Michelsberg für Rattelsdorf das Marktrecht. Rattelsdorf wird am 29.4.1667 erstmals als Markt genannt. Wann die Marktrechtsverleihung stattgefunden hat, ist nicht überliefert. Es werden jährlich fünf Märkte abgehalten.
Weilbach wird als Flecken bezeichnet. Der Ort gehört zur Zent Amorbach, Zoll und Güldenzoll gehen an das Erzstift Mainz, das ebenso Judenschutz und -zoll übernimmt. Es gibt eine Mühle, zwei Schankstätten und mehrere Häckerwirtschaften.
In einer Beschreibung der Lage der zu Klingenberg gehörenden Orte nach dem Dreißigjährigen Krieg wird Mönchberg als Flecken bezeichnet. Nach dieser Beschreibung leben in Mönchberg zu dieser Zeit noch 202 Menschen in 41 Familien.
Wann Schondra das Marktrecht zugesprochen bekommt, ist unklar. In der fuldischen Profeßurkunde des Hermann Reith von 1696 wird Schondra als Marktflecken bezeichnet. Markttermine sind der 24. Februar, der 1. Mai und der 14. Oktober.
Aus dem Jahr 1697 stammt das älteste erhaltene Schriftstück mit einem Siegel des Marktes Dollnstein in einer Holzkapsel. Das Siegel mit der lateinischen Umschrift: "Sigillum Civium in Tollenstain" scheint wohl nach dem Abbild der Burg auf mittelalterliche Zeiten zurückzugehen.
Der Erzbischof von Mainz verleiht der Gemeinde Kirchzell das Marktrecht. Sie darf nun einmal im Jahr (am Montag nach Quasimodogeniti).einen Markt abhalten.
Das Amt Dietenhofen kommt an das Fürstentum Bayreuth.
In einem stiebarschen Urbar wird Pretzfeld als Dorf bezeichnet.
Während J. G. Vetter im Jahr 1731 in einer Beschreibung über das Oberamt Hohentrüdingen noch von Berolzheim als großem Markt und Amtsflecken schreibt, zeugt davon 1780 nur noch der Name, wie Pfarrer Ulmer in diesem Jahr in seiner Chronik schreibt. Die ehemals vier Jahrmärkte werden also zu dieser Zeit nicht mehr abgehalten.